Kann man als Eigentümer einer Wohnung beim Hausgeld den Punkt Kabelanschluss löschen wenn man den Anschluss nicht nutzt?

3 Antworten

Nein, wenn Du etwas nicht nutzt ist das Deine Sache, das entbindet Dich nicht von der Pflicht etwas zu zahlen.

Genauso ist es für nomale Mieter. Z.B. muss jemand Wartungskosten für Aufzüge zahlen auch wenn er ihn nicht nutzt, z.B. weil er im Ergeschoss wohnt.

Einfach löschen und nicht zahlen geht nicht. Allerdings... Sollte das ein mehrnutzervertrag sein, kannst du die Verwaltung bitten, deine Wohneinheit daraus zu entfernen. Dadurch zahlt die Verwaltung dann eine Einheit weniger und dir wird nichts berechnet. Man sollte aber beachten, das die anderen Bewohner dann entsprechend mehr zahlen, da der Preis pro Wohneinheit steigt, je weniger angemeldet werden.

Kann man die Kfz-Steuer und -Versicherung nicht zahlen weil man das Auto nicht nutzt?

Kann man die Miete nicht zahlen weil man die Wohnung nicht nutzt?

Kann man die Kosten für den Aufzug "löschen" weil man im Erdgeschoß wohnt?

Nur weil man etwas nicht nutzt/nutzen möchte heißt das nicht das man keine Kosten dafür zahlen muß