hohes Hausgeld beim Wohnungskauf? Was ist zu beachten?

6 Antworten

Fast 5 Euro ist natürlich schon viel, aber um das effektiv einschätzen zu können müsste man eine Aufstellung und Aufschlüsselung dazu haben. Vielleicht wurde ja eine "hohe" Rücklagenzuführung beschlossen und das Hausgeld ist deshalb so viel. 8000 Euro sind ja garnichts für ein Mehrfamilienhaus, kann aber eben der (kürzlichen) Entnahme geschuldet sein. So wie du es beschreibst kann ich micht den anderen Kommentaren nur anschließen, irgendwo ist ein Haken. Eine Änderung des Abrechnungsmodus beschließt man auch nicht so einfach, was wenn die anderen der WEG da nicht zustimmen wollen?! Ist eh sehr seltsam. Das Objekt verfügt doch sicher über Wasser-, Heizungs- und Stromzähler, die Verbrauchskosten lassen sich somit üblicherweise "exakt" berechnen und verteilen, völlig unabhängig von der Anzahl der Bewohner. Die einzigsten Punkt wären die Müllgebühren und die allgemeinen Stromkosten (Flur, TG etc.), da mehr Personen eben mehr Müll und Stromverbrauch verursachen. Der Rest kann aber völlig gerecht über den Eigentumsanteil (üblich) abgerechnet werden, die WEG scheint mir da nicht gerade mit Wissen "gesegnet" zu sein, gibt es keine Hausverwaltung? Also mir ist das suspekt.

Ich habe die Möglichkeit eine 75 qm Wohnung im DG (Kaupfpreis 40000€) in einer relativ guten Lage für sehr günstiges Geld zu erwerben.

Ob das wirklich günstig ist oder nicht, wird erst die Zeit zeigen.

Mit einem Haken aus meiner Sicht. Der Haken ist das Hausgeld beträgt alleine schon 370 €.

Das ist in Abhängigkeit zur örtlichen üblichen Miete zu sehen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass im Hausgeld des Eigentümers etliche Positionen auflaufen, die nicht umlagefähig an die Mieter sind. Üblicherweise schätzt man das grob auf 1/3 der gesamten BK. Wohnungen / WEG mit Aufzug weisen z.B. auch technisch bedingt ein höheres Wohngeld aus als solche ohne.

Das Haus (8 Mietparteien, Wohnungen unterschiedlicher Größe) hat sogar Rücklagen von ca. 8000 € und alles ist super saniert.

Wenn das wirklich die gesamte Instandhaltungsrücklage ist, Finger weg. Zwar kann man bei einer erst kürzlich vorgenommenen Generalsanierung auch mal davon ausgehen, dass die Rücklagen zunächst aufgebraucht sind, aber dieser Betrag ist für eine 8-Parteien-WEG eigentlich lachhaft niedrig. Mit anderen Worten, schon bei der nächsten Reparatur erfolgt eine Sonderumlage. Wenn das € 80000.-- wären, sähe es anders aus.

Nichtsdestotrotz kann sich der Erwerb dennoch lohnen, aber da würde ich dringend einen professionellen Berater / Gutachter hinzuziehen. Es ist sicher nicht grundlos so günstig zu haben.

Schau Dir auf jeden Fall, die letzten Eigentümer-Protokolle an, bei einer DG Wohnung habe ich immer den Verdacht hohe Kosten kommen durch hohe Heizkosten, da gerade bei älteren Baujahren Dachwohnungen, auf Grund schlechterer Isolierungen der Dachflächen, oft problematisch sind.

Im Winter kühlen sie recht schnell aus ( Heizkosten hoch, da viel geheizt wird), im Sommer werden sie sehr warm ( bei Verdunstungsablesesystemen, gehen dadurch ebenfalls die Heizkosten hoch ).

Ich rate Dir hier nicht von der Wohnung ab, aber wie gesagt prüfe die Protokolle bzw die Abrechnungen falls keine Protokolle vorhanden sind.

Allerdings empfinde ich 370,- € also ca. 5,- /qm gar nicht so dramatisch, wenn man bedenkt, daß da ja auch einige Punkte drin sind, die man als Mieter nicht bezahlt ( Rücklagen, Verwaltungskosten ... )

Die Umlegung der NK auf Personen im Haushalt halte ich für Quatsch, da mehr Personen sich in erster Linie auf den Stromverbrauch ( Individualvertrag ) und den Wasserverbrauch ( wird abgelesen und abgerechnet ) auswirken. Müll wäre der einzig sinnvolle Punkt, der für eine solche Abrechnungsweise spricht.

Ja, es ist wichtig die letzten Abrechnungen einzusehen, um zu sehen, wie sich der Gesamtbetrag "Hausgeld" zusammensetzt. Viel wichtiger ist allerdings, in die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung zu schauen. Denn da steht drin, wie die Kosten aufgeteilt werden. Normalerweise wird nach Miteigentumsanteilen (MEA) oder nach Fläche, meist Wohnfläche, aufgeteilt. Eine nachträgliche Änderung des Verteilungsschlüssel ist nicht ohne weiteres machbar.

Die Lösung besteht in der Montage von Meß- und Zählereinrichtungen in jeder Wohnung, die den exakten Verbrauch kostenmäßig genau zuweisen lassen.

Weshalb sollte eine einzelperson, die sich den Luxus leistet auf 100 m² zu residieren nicht entprechend zahlen!?!

Immerhin gebit es neben dem tatsächlichen verbrauch ja auch noch positionen wie Gebäudeversicherung etc. die man wohl schlecht nach Nasen bestimmen kann.

Sollte dies erkennbar nach dem Willen der WEG nicht möglich sein, solltenSie eine Wohnung dort erwerben, wo gescheit abgerechnet wird.

Die Lösung besteht in der Montage von Meß- und Zählereinrichtungen in jeder Wohnung, die den exakten Verbrauch kostenmäßig genau zuweisen lassen.

Das stimmt, ist aber im Bestand ohne Generalsanierung kaum zu realisieren. Schließlich bedeutet das auch je Einheit getrennte Stränge, was im Altbau kaum vorliegt.