Ab wann muss mann Hausgeld bezahlen? Bereits beim Erwerb, auch wenn ich noch nicht eingezogen bin!

5 Antworten

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Die bisherigen Antworten sind richtig. Aber was für eine laienhafte und unausgewogene Vereinbarung! Die Zahlung hätte erst bei Fertigstellung der Wohnung erfolgen dürfen. Beide Parteien müssen zeitgleich erfüllen.

Es gibt 2 Aspekte

1.)Innenverhältnis: wann ist der Besitzübergang im Kaufvertrag vereinbart worden? Ab diesem Zeitpunkt gehen alle Rechte und (Zahlungs-)Pflichten vom Verkäufer auf Dich über. Ab diesem Zeitpunkt hast Du den Verkäufer von Zahlungen, wie Hausgeld freizustellen.

2.)Außenverhältnis: spätestens ab Eintragung als Eigentümer im Grundbuch bist Du auch nach Außen hin zahlungspflichtig.

Hoffe, ich konnte helfen!

http://www.sb-immobilien.com

Du bist mit allen Rechten und Pflichten Eigentümer. Ob Du da wohnst oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Du könntest ja auch erst in einigen Monaten einziehen, kannst Dich aber nicht aus der Verantwortung ziehen. Wenn jetzt eine Eigentümerversammlung ist, hast Du ja auch ein Mitspracherecht.

wenn Du als Eigentümer im Grundbuch drin bist (Grundbuch-Auszug) bist Du Eigentümer und damit Zahlungspflichtig :-)
In Ausnahmefällen auch schon nach Vertragsabschluss.
Gruß, der Rosslauer

denke schon....