Kann Jobcenter heraus bekommen das ich arbeite?

7 Antworten

die bekommen es immer mit, durch den datenabgleich und durch das meldeverfahren. lass es bitte sonst wird es teuer.

Hallo Toni2k,

deine Frage ist äußerst interessant, da viele über dieses Thema nicht bescheid wissen und später immer Probleme mit dem Jobcenter oder Sozialamt haben.

Wenn du Hartz 4 bekommst, muss du dich quasi vor dem Amt "nackig machen". Damit meine ich, dass du alle Einnahmen dem Jobcenter offen legen musst. Tust du das nicht, kann das Jobcenter das Hartz 4 von dir zurückverlangen, wenn rauskommt, dass du weitere hohe Einnahmen hattest und im Grunde kein Hartz 4 benötigst. Ich persönlich arbeite auch im öffentlichen Dienst und kenne mich mit diesen Thema daher auch gut aus.

Folgende einnahmen musst du dem Jobcenter offen legen:

  • Geldgeschenke
  • Trinkgelder
  • Krankentagegeld
  • Renteneinkünfte
  • Zinseinkünfte
  • Übungsleiterpauschale (z.B. bei ehrenamtlicher Trainier-Tätigkeit)
  • jeder Lohn über 50 Euro

Ist das Jobcenter informiert, entscheidet es, ob durch die zusätzlichen Einnahmen der Hartz-IV-Betrag der betroffenen Person gekürzt wird oder nicht.

Bei den Jobcentern gelten im Grunde immer diese Regeln:

  1. Bei Lohneinkommen gilt ein Freibetrag von 100 Euro. Alles, was 100 Euro überschreitet, wird angerechnet - es gibt Abzüge beim Hartz-IV-Betrag.
  2. Bei Lohneinkommen bis zu 1.000 Euro gilt: Bis zu 900 Euro werden zu 80 Prozent auf den Hartz-IV-Betrag angerechnet. Die restlichen 20 Prozent sind frei. Beispiel: Verdient ein Hartz IV-Empfänger 800 Euro im Monat, muss er sich 560 Euro davon anrechnen lassen (560 Euro = 80 Prozent von 700 Euro). Das heißt: Von den 800 Euro darf der Betroffene nur 140 Euro behalten.
  3. Bei Lohneinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro: Pro Euro zwischen 1.000 und 1.200 Euro darf der Hartz IV-Empfänger nur 10 Prozent bezahlen. Ausnahme: Bei Hartz IV-Empfängern mit mindestens einem Kind, gilt die Regelung bis 1.500 Euro. Das gleiche gilt für Minijobs.
  4. Lohneinkommen über 1.200 bzw. 1.500 Euro: Alles, was über der Maximalgrenze liegt, darf der Hartz IV-Empfänger nicht behalten.

Ich werde dir aber nun auch verraten, welche Einnahmen du bei dem Jobcenter nicht angeben musst:

Folgende Geld-Einnahmen müssen Hartz-IV-Empfänger dem Jobcenter nichtmitteilen:

  • Gehaltszahlungen aus 1-Euro-Jobs
  • Sachgeschenke
  • Schmerzensgeldzahlungen
  • Bekommen Kinder von Hartz IV-Empfängern zur Kommunion, Konfirmation oder Firmung Geldgeschenke im Wert von maximal 3.100 Euro (!), sind sie anrechnungsfrei

Ich hoffe, ich konnte dir behilflich sein und deine Frage so gut wie möglich beantworten.

Liebe Grüße

Leon

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jep wenn das Jobcenter will dann bekommen sie alles raus und dann darfst alles zurück zahlen und darfst mit einer Anzeige für sozial Betrug rechnen und eine Sperre.

Wenn Du vom Jobcenter Geld beziehst und sie irgendwann mal Deine Kontoauszüge abrufen, ja.