Kann jemand ein Haus verkaufen bei dem ich auch im Grundbuch eingetragen bin ohne mein Einverständniss?

6 Antworten

Das was die anderen meinen, ist wenn du als Eigentümer eingetragen bist, dann kann das Haus nicht einfach über dich hinweg verkauft werden.

Der Besitzer wäre nur die Person die gerade im Haus ist und die tatsächliche Sachherrschaft hat. Dies kann z.B. auch ein Mieter sein.

Wenn Du auch als Besitzer eingetragen bist, sicherlich nicht. Falls dort nur ein Wohnrecht für Dich eingetragen wurde, geht das schon.

claudia2206 
Fragesteller
 28.05.2017, 20:56

Mein bruder und ich sind als nacherben eingetragen. wir stehen aber beide im grundbuch drin....jetzt hat unsere stiefmutter das haus zum verkauf an einen makler übergeben....was wir heute erfahren haben...ich war aber der meinung daß sie unser elternhaus nicht ohne unser einverständniss verkaufen kann weil wir ja im grundbuch mit drin stehen

thomasbuescher  28.05.2017, 20:58
@claudia2206

Das sehe ich genauso wie Du. Der Makler kann es ja anbieten, soweit ich weiß, kann der tatsächliche Verkauf dann aber nicht ohne eure Unterschriften über die Bühne gehen.

Ich würde mal den Makler anrufen und ihn informieren, daß ihr nicht verkaufen wollt. Wenn das tatsächlich nur mit eurem Einverständnis geht, wird er von selbst einen Rückzieher machen.

Ansonsten wird er euch bestätigen, daß das doch geht, dann müsst ihr zum Anwalt.

Ihm wird das aber egal sein. Er bekommt seine Provision, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist. Wenn die Übertragung platzt, kann ihm das egal sein.

claudia2206 
Fragesteller
 28.05.2017, 21:07
@thomasbuescher

Das mit den Makler anrufen habe ich morgen vor. Und zu einem Anwalt werden wir wohl oder übel auch gehen müssen. Wir haben diese Sache erst heute über eine dritte Person erfahren und das hat uns ziemlich mitgenommen. Vor allem weil wir unser Elternhaus dann auch im Internet bei dem Makler gefunden haben. Das was uns am meisten verletzt hat ist daß einige Fotos von den Räumen abgebildet sind auf denen man sieht daß schon alles ziemlich leer ist. Es geht uns  auch darum daß wir gerne irgendwelche Erinnerungsstücke an unseren Vater gehabt hätten.

thomasbuescher  28.05.2017, 21:10
@claudia2206

Gegen die Enttäuschung werdet ihr wohl leider nichts machen können. Das ist ja juristisch nicht relevant, auch wenn verständlich ist, wie ihr euch fühlt. Aber dann noch über den Tisch ziehen lassen müsst ihr euch nicht.

claudia2206 
Fragesteller
 28.05.2017, 21:27
@thomasbuescher

Wir warten jetzt auch schon über ein Jahr damit sie uns mal Fakten über die Erbmasse vorlegt. Wir wissen bis heute nicht wie hoch die Erbmasse ist. Naja...wenigstens wissen wir jetzt ungefähr was allein das Haus und der Grund ca. wert sind.

thomasbuescher  28.05.2017, 21:29
@claudia2206

Das muss doch irgendwie alles über ein Gericht geregelt werden, oder nicht? Ich kenne mich damit nicht genau aus, aber irgendwie sollte das über das Amtgericht laufen und ihr müsstet auch informiert werden.  Da es hier sicher um einiges an Wert geht, sollte da auf jeden Fall ein Anwalt eingeschaltet werden, das klingt ja irgendwie schon danach, daß ihr ausgebootet werden sollt. Besser reagieren, bevor die Gegenseite Tatsachen schafft.

Viel Glück!

Vor Verkauf muss ja Einsicht ins Grundbuch genommen werden und spätestens da wird sichtbar das du mit dazugehörst und der Deal ist geplatzt.

Sei froh das es übern Makler geht.
Ich habe bei uns einen Fall da haben sich Leute mit Handschlag und handgeschriebenen Zettel ein Grundstück verkauft ohne im Grundbuch zu erscheinen. Im Grundbuch steht nur nicht ermittelter Eigentümer.

Ich würde dir daher auch raten den Makler rechtzeitig aufzuklären.

Nein!

Einem Verkauf müssen alle im Grundbuch verzeichneten Eigentümer die zustimmung erteilen; ansonsten kann nicht freihändig verkauft werden.

Nein, wenn du mit im Grundbuch stehst, kann er das nicht.