Kann ich mit 21 Jahren ausziehen, wenn ich Schüler auf dem 2.Bildungsweg bin?
Ist das möglich?
Und wenn ja bekomme ich trotzdem noch Bafög, oder?
Falls nein, welche Bedingungen müssten bei so einem Auszug erfüllt sein?
Z.b. großen Streit in der Familie?
Vielen Dank.
5 Antworten
Hallo,
ja für Schüler auf dem 2. Bildungsweg (mit abgeschlossener Berufsausbildung) braucht es keine Gründe um aus dem Elternhaus auszuziehen. Wenn du dein Vollabitur auf einer BOS nachholst, wäre es sogar elternunabhängig.
Wie ich aber verstehe haben deine Eltern kein Einkommen, sondern beziehen ALG II? Dann bekommst du ja so oder so den Höchstsatz.
Falls Du Leistungen vom Jobcenter beziehst, wird dieses einem Auszug aus dem Elternhaus nur unter besonderen Bedingungen zustimmen, wenn Du noch keine 25 Jahre alt bist.
Ein BAföG-Anspruch wird durch einen Auszug nach meinem Wissen nicht berührt.
Du kannst überall hinziehen, wo Du Dir mit Deinem Geld die Miete und den Lebensunterhalt leisten kanst.
Das Bafög ist meines Wissens nicht daran gekoppelt, dass Du bei Mama und Papa wohnen bleiben musst.
Kann ich mit 21 Jahren ausziehen...
Warum solltest du das nicht können? Das ist doch ganz einfach: Plünnen packen und abhauen.
Niemand kann dir das verbieten, nirgends machst du dich strafbar.
Das gilt nur für Hartz 4 und nicht für BAFöG
Es ist doch nicht die Frage nach dürfen oder können, das war deine Frage: "Kann ich ausziehen?". Niemand kann mich daran hindern, auszuziehen, wenn ich das so will, und alle Nachteile in Kauf nehme. Die Frage müsste also lauten: Sollte ich ausziehen, oder besser da bleiben, wo ich zur Zeit wohne.
Du darfst ausziehen, verlierst dann aber möglicherweise das Bafög.
Hinreichende Einkünfte zur Selbstversorgung genügen vollauf!
Zeit genug zum Arbeiten hast du ja im zweiten Bildungsweg........
Ja ich habe aber gehört, wenn man unter 25 Jahren ist und vom Amt bekommt, wie z.B. in dem Fall Bafög, darf man nicht ausziehen...