Soll sich eine Hausfrau arbeitslos melden?

6 Antworten

Sicher, sie muß dann aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. sie muß sich auf alle Jobangebote melden, soundsoviele Bewerbungen schreiben, an angeordneten Maßnahmen des Arbeitsamtes teilnehmen usw.

Wenn sie eine Arbeit sucht, muss sie sich natürlich arbeitssuchend melden.

Leistungsanspruch hat sie nur, wenn die Versicherungszeiten erfüllt sind, oder wenn sie "bedürftig" ist, für AlG 2

Du kannst dich nur arbeitslos melden, wenn du vorher in "Lohn gestanden" hast.

Wenn sie vorher nicht berufstätig war, kann sie sich nur arbeitsuchend melden.

Und wenn sie vorher berufstätig war, kann sie sich arbeitslos melden? ;)

Ja. Auch wegen den Sozialversicherungen.