60 jährige, muß sie noch monatlich dem Arbeitsamt 3 Stellengesuche nachweisen?
Eine Bekannte kam gestern zu mir um Rat zu suchen. Leider konnt ich Ihr die Frage nicht beantworten. Darum bitte ich um Hilfe. Meine Bekannte ist arbeitslos geworden und bezieht leider Hartz 4. Mit 58 Jahren war sie arbeitslos. Mir 59 Jahren wurde ihr gesagt sie wäre aus allem heraus und sie brauchte sich um keine Stelle mehr bemühen. Gestern mußte sie sich erneut melden und hatte einen neuen Sachbearbeiter der ihr sofort erklärte das sie monstlich um 3 Stellen bemühen müßte und diese auch monatlich zeigen muß. Erst heißt es, sie brauchen nichts mehr zu tuen und jetzt so. In diesem Alter bekommt man ja leider keine Arbeit mehr. Das meinte auch der neue Sachbearbeiter. Ist das überhaupt noch rechtlich?
1 Antwort
Hallo. Das ist leider auch für 60-Jährige Pflicht, wenn es in der Eingliederungsvereinbarung so festgelegt worden ist. Man kann die EGV auch unter Vorbehalt (selbst draufschreiben) unterschreiben, oder Ihre Bekannte versucht das mit ihrer Sachbearbeiterin vernünftig zu klären. Allerdings wenn da kein gutes Verhältnis besteht, sehe ich schwarz und ich würde mich auf die 3 Bewerbungen einlassen. Dann würde ich mich mal mit Online-Bewerbungen auseinander setzen. Die sind schnell gemacht und kosten nichts. Kenne mehrere in diesem Alter, die diesen selben Mist durchmachen. Ist unfair, ich weiß. Aber kommt man dem nicht nach, werden erst 30 % gekürzt und dann 60 %. Rechtens ist im Prinzip das ganze Hartz nicht so wirklich. Willkommen in der Wirklichkeit. Vorerst aber mal auf die 3 Bewerbungen einlassen. Und dann mal weiter im Netz recherchieren. Es gibt da ein paar gute Hartz 4 Foren. Als erstes mal mit der 'Eingliederungsvereinbarung' auseinander setzen. Die ist nämlich von grundauf schon nicht koscher.