EX-Freundin mit Schlüssel von der Wohnung - Hausrecht?
Hi,
ich hätte da mal eine Frage. Wenn die EX-Freundin die Schlüssel der Wohnung hat und auch nicht freiwillig die Wohnung verlässt sowie die Schlüssel noch hat - könnte die EX-Freundin dann der Wohnung verwiesen werden? Ggf. auch von der Polizei?
Es besteht kein gemeinsamer Mietvertrag, die EX-Freundin ist auch nicht dort gemeldet.
Lg
7 Antworten
Sobald sie die Wohnung verlassen hat, Schließzylinder der Wohnungstür auswechseln. Wenn sie dann wiederkommt und vor allem an ihre Sachen will, diese nur heraus geben, wenn sie gleichzeitig alle Schlüssel, insbesondere den Hausschlüssel raus rückt.
Dafür braucht es keine Polizei. Vielmehr könnte sie die Polizei rufen, wenn sie meint, dass Du ihre Sachen unterschlägst. Kommt dann die Polizei, wiederholst Du Deinen Vortrag und die Polizei wird zur Schlichtung Deine Ex schon dazu veranlassen, dass sie den Hausschlüssel raus rückt, um dann auch wieder ihre Sachen zu bekommen.
Die Polizei darf hier nichts machen. Es würde dir also nichts bringen, sie zu rufen. Die Ex Freundin hat die Schlüssel ja nicht unberechtigterweise bekommen. Sie hat sich die Schlüssel nicht selber angeeignet. Und die Polizei kann so also nicht feststellen, ob die Exfreundin einen Rechtsanspruch hat, die Schlüssel länger behalten zu dürfen.
Rechtlich gesehen liegt offenbar kein Mietverhältnis vor, denn sie hat keine Miete in irgend einer Form gezahlt. Somit ist es ein Leihvertrag über die Nutzung der Räume. Es steht dir somit zu, den Leihvertrag zu kündigen und die Rückgabe der Schlüssel zu fordern. Gemäß §604 Abs. 3 BGB genügt dafür eine kurze Frist, z.b. eine Woche. Gib ihr also eine schriftliche Kündigung und setze eine Frist zur Rückgabe der Schlüssel.
Wenn du möchtest, kannst du gleichzeitig auch von deinem Hausrecht Gebrauch machen und ihr den Zutritt zur Wohnung untersagen in dem Brief. Hält sie sich nicht daran, kannst du sie der Wohnung verweisen, evtl mit Hilfe der Polizei. Den Schlüssel bekommst du damit aber immer noch nicht.
Gibt sie die Schlüssel nicht zurück, hast du nur eine einzige Möglichkeit. Du musst auf Herausgabe der Schlüssel klagen. Ohne diesem Titel hast du keine Handhabe. Selbst die Polizei dürfte ohne einem Titel die Schlüssel nicht gewaltsam abnehmen.
So ist der rechtlich korrekte Weg. Parallel dazu kannst du natürlich (ohne strafbare Mittel versteht sich) etwas Psychoterror veranstalten um ihr Druck zu machen, die Schlüssel zurück zu geben. Rechne ihr vor, wieviel es ihr kostet, wenn die Schließanlage ausgetauscht werden muss usw usw.
Einfach das Schloss auswechseln und die Ex nicht mehr rein lassen.
Ist euer Verhältnis mittlerweile wirklich so schlecht, dass man so miteinander umgehen muss? Wäre es anders herum, welches Verhalten würdest Du dir vorstellen? Warum geht sie nicht? findet sie nichts oder was?
Es besteht kein gemeinsamer Mietvertrag
Es wäre aber die Frage, ob sie nicht vielleicht dein (Unter-)Mieter ist. Hat sie sich bspw. nachweislich an der Miete beteiligt, könnte so ein wirksamer Mietvertrag mit dir entstanden sein. Den müsste man dann erst mit gesetzlicher Frist schriftlich kündigen. Schlimmstenfalls müsstest du einen Räumungsprozess führen.
Wenn es keinen gültigen Mietvertrag zwischen euch gibt, hat deine Ex keinen Anspruch darauf, weiter in der Wohnung zu bleiben.