Kann ich Kindergeld erneut beantragen wenn ich eine 2te Ausbildung mache?

4 Antworten

Ja klar haben deine Eltern weiterhin Kindergeldanspruch - auch bei einer Zweitausbildung: solange du noch keine 25 Jahre alt bist, könntest du auch noch eine Drittausbildung und die Eltern haben Kindergeldanspruch😂!

Du mußt nur die 20 Wochenstunden-Regel beim Hinzuverdienst beachten: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Woher ich das weiß:Recherche

Du nicht, aber ein Elternteil, solange du unter 25 bist ist das kein Problem.

Aufpassen musst du nur bei einem evtl.Nebenjob, da darfst du dann wegen deiner schon abgeschlossenen Berufsausbildung neben einer weiteren nebenbei im Durchschnitt nicht mehr als wöchentlich 20 Stunden arbeiten, dass würde dann Kindergeldschädlich sein.

Ja, auch dann ist Kindergeldbezug möglich.

Das geht bis zum 25 Lebensjahr.