Bafög und Kindergeld trotz abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung?

2 Antworten

Also BAföG gibt es nur für die erste Ausbildung bzw. Studium.

Kindergeldanspruch besteht auch bei einer Zweit- oder Drittausbildung/-studium bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-)

Du mußt nur die 20 Wochenstundengrenze bei einem evtl. Hinzuverdienst beachten bei einer Zweitausbildung bzw. einem Zweitstudium: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

"Hat Ihr Kind seine Ausbildung abgeschlossen und eine Arbeit aufgenommen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Kindergeld mehr. Informieren Sie am besten schon vor Arbeitsbeginn Ihre Familienkasse darüber. "

"Für in Ausbildung befindliche volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums nur dann ein Kindergeldanspruch, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, die regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden umfasst."

Daher ja, das wird aber geprüft,

"Wenn du BAföG für ein Studium / schulische Ausbildung beantragst, nachdem du nach einer Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig warst (und während der Erwerbstätigkeit ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt hast); zusammen mit der Ausbildung musst du auf mindestens sechs Jahre kommen. Auch ein Bachelorstudium gilt als Berufsausbildung"

Beim BaföG sieht es aber schlechter aus

Gangsterchicken 
Fragesteller
 28.04.2021, 20:05

Habe ich dann nicht ein Anspruch auf elternunabhängiges Bafög?