Anspruch auf Kindergeld selbst Mama 22 ?

5 Antworten

Auch wenn du selbst ein Kind hast, hast du dennoch Anspruch auf eigenes Kindergeld, sobald du in Erstausbildung bist. Bzw. deine Eltern haben natürlich den Anspruch. Entweder sie überweisen dir die Summe oder du stellst einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse. Aber beantragen müssen es deine Eltern...

Den Antrag könnt ihr vorab online stellen und die Kopie des Ausbildungsvertrages dann nachreichen.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Kessie1  18.08.2020, 11:25

Sollte dein Ausbildungsgehalt nicht ausreichen, dann stelle einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe bzw. Schülerbafög, wenn es sich um eine schulische Ausbildung handelt.

Kindergeld wird grundsätzlich höchstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Für die Jahrgänge 1981 bis 1983 gab es jedoch eine Übergangsregelung: So erhielten Kinder, die bis zum 01.01.1982 (einschließlich) geboren wurden, bis zur Vollendung ihres 27.13.02.2020

Kindergeld für volljährige Kinder - Kindergeldanspruch 2020

Janna200 
Fragesteller
 18.08.2020, 11:13

Hilft mir leider nicht weiter weil dort wird nicht erleutert ob es zutrifft wenn man selbst schon 1 Kind hat

Sicher, den Antrag muss aber ein Elternteil stellen, solange du unter 25 bist und dich z.B. in Ausbildung befindest ist das kein Problem.

Wenn du z.B. bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend gemeldet bist bzw.warst oder der Familienkasse deine ernsthaften Bemühungen selber nachweisen kannst, also durch Absagen / Bewerbungen, dann besteht auch die Möglichkeit auf eine rückwirkende Zahlung des Kindergeldes für bis zu 6 Monaten, beginnend ab dem Monat bevor der Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse eingegangen ist.

Ja mit Aufnahme einer Ausbildung besteht auch für Dich wieder Anspruch auf Kindergeld.

Gegenfrage wie hoch wird Dein Auszubildendenentgelt sein - oder anders ausgedrückt besteht Anspruch auf ergänzenden elterlichen Unterhalt?

Janna200 
Fragesteller
 18.08.2020, 11:16

Ausbildungsgehalt weiß ich leider noch nicht. Nein ich denke nicht das Anspruch darauf besteht. Bekomme grade Geld vom Amt was sicherlich weiter der Fall sein wird da mein Ausbildungsgehalt nicht reichen wird.

wilees  18.08.2020, 11:45
@Janna200

Wenn Deine Eltern wirtschaftlich in der Lage sind, dann hast Du im Rahmen einer Erstausbildung Anspruch auf ergänzenden Unterhalt.

Als außerhalb des Elternhauses lebende Auszubildende besteht Anspruch auf 860 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes unter Berücksichtigung eines Freibetrages von 90 Euro.

Am besten für Dich wäre einen Abzweigungsantrag zu stellen, sobald Dir der Ausbildungsvertrag vorliegt. ( Familienbonus )

https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Desweiteren kümmere Dich bitte um Beratung / Antragstellung hinsichtlich BAB ..... denn auch darauf hast Du Anspruch ( wenn Deine Eltern nicht leistungsfähig sind ) .... und zwar vorrangig ! vor Leistungen nach SGB II.

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wenn-das-geld-nicht-reicht-finanzielle-hilfe-fuer-azubis/150/32556/175715

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Weiter geht es dann mit Wohngeld .... bedingt weil Du ein Kind hast... dürfte auch da Anspruch bestehen.

https://www.wohngeld.org/anspruch.html

In einem Fall haben Schüler, Studenten und Auszubildende grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Dann nämlich, wenn sie als Mieter mit weiteren Familienangehörigen (mit Geschwistern oder einem Kind) zusammen wohnen und gemeinsam wirtschaften.

Stelle bitte auch einen Antrag auf Kinderzuschlag.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz1-antrag_ba013094.pdf

Ich schätze mit diesen anderen Transferleistungen bist Du vermutlich aus der Hartz 4 Schleife raus.

Leistet der Vater Unterhalt oder bist Du auf UV angewiesen?

wilees  18.08.2020, 11:48
@wilees
Als außerhalb des Elternhauses lebende Auszubildende besteht Anspruch auf 860 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes unter Berücksichtigung eines Freibetrages von 90 Euro.

Selbstverständlich wird das Auszubildendenentgelt entsprechend angerechnet.

Ist es deine Erstausbildung?

Zahlen deine Eltern dir Unterhalt?

Janna200 
Fragesteller
 18.08.2020, 11:17

Ja habe noch keine Ausbildung angefangen lediglich eine Schulung als assistentin zur altenpflege.

Nein Unterhalt bekomme ich nicht.