Wenn jemand Sachen auf meinem Grundstück ablegt, ist es dann mein Eigentum?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vorab, ich bin kein Jurist, beschäftige mich privat und beruflich aber trotzdem viel damit.

Sie sind immer noch sein Eigentum und sie befinden sich in deinen Besitz, da hast Du recht (ich verzichte jetzt erst mal auf §§ Angaben, kann das aber gerne nachholen ^^).

Da es sein Eigentum ist, darfst Du die Sachen nicht einfach verkaufen oder entsorgen. Du musst ihn auffordern, die Sachen zu entsorgen. Da gibt es dann nun 2 Möglichkeiten:

  1. Ihr gestattet ihm EINMALIG den Zutritt zum Grundstück, damit er die Sachen entfernen kann.
  2. Wenn Ihr das auf keinen Fall wollt, dann könnt Ihr mit ihm nur einen Termin vereinbaren, wo Ihr ihm dann die Sachen an der Grundstücksgrenze übergebt.

Dabei dürft Ihr eine Frist setzen (min. 14. Tage). Wenn er die ungenutzt verstreichen lässt (sich nicht meldet und/oder die Sachen nicht entfernt), dann direkt ankündigen, dass die Sachen auf seine Kosten entsorgt werden.

Da habt Ihr nun auch 2 Möglichkeiten:

  1. Entsorgen: Kosten dafür muss er tragen. Dafür zählt z.B. die Gebühr bei der Müllverbrennung + eure Benzinkosten um es dort hin zu bringen oder die Gebühr bei der Müllabfuhr um den extra Müll abholen zu lassen.
  2. Verkaufen: Ihr verkauft das Zeug. ABER und das ist ganz wichtig, der Erlös steht IHM zu, nicht euch! Einzig auch hier dürft ihr eure Ausgaben, z.B. für einen Stand auf dem Flohmarkt oder die eBay Gebühren, abziehen, bzw. wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht decken, den Rest von Ihm nachfordern.

Fakt ist, Verkaufen ist ein sehr großer Aufwand und das Geld für ne Entsorgung bekommt ihr sicherlich nicht von ihm. Da müsstet ihr vermutlich Klagen und für die 10-20 Euro lohnt das auch kaum.

Ich würde die Frist setzen und danach die Sachen entsorgen. Je nach dem wie das bei euch geregelt ist, bei uns gibt es bei der Stadt graue Müllsäcke für je 3,20 Euro zu kaufen. Kann man alles rein hauen und neben die Mülltonne stellen. Ist in anderen Städten anders geregelt, aber was ähnliches gibt es überall.

Ergänzung: Wenn er als Antwort euch die Sachen überlässt, wird es zu eurem Eigentum. Der Berühmte Satz "Macht damit was ihr wollt, denn ich will die Sachen nicht mehr!".

@Scaver

Der Berühmte Satz "Macht damit was ihr wollt, denn ich will die Sachen nicht mehr!".

So einfach ist das nun auch wieder nicht. Damit die Sachen Eigentum des Fragestellers werden, muss der das auch wollen.

Ich würde mich bedanken, wenn ich nur durch so einen Satz Eigentümer eines Müllhaufens würde...

@WhiteAngelmzg

Doch, das ist vollkommen ausreichend. Damit hat er eine rechtlich bindende Willenserklärung abgegeben. Nämlich jene, dass er auf das Eigentum verzichtet (ich will die Sachen nicht mehr) und das er einverstanden ist, das Eigentum an denjenigen zu übertragen (macht damit was ihr wollt).

Damit gibt er das Eigentum frei. Natürlich muss die andere Seite dies nun auch annehmen. Nur das er sagt "Ist jetzt deins" reicht nicht, damit es auch Eigentum eines anderen wird.

Die Annahme dieser Willenserklärung wird aber schon angenommen und juristisch gültig, in dem die Gegenpartei den alten Eigentümer in den Glauben lässt, sie haben oder würden dies annehmen, z.B. weil sie nichts sagen. Für eine rechtliche Sicherheit, wenn man die Sachen nicht will, muss man dies auch klipp und klar, also unmissverständlich, formulieren.

In meiner Ergänzung ging es mir auch um die Annahme, dass der Übertrag des Eigentums gewünscht ist. Dann reicht der Satz von der einen Seite und nen kurzes "Ok" von der anderen. Dann ist man neuer Eigentümer und kann die Sachen verkaufen.

Und da der Fragensteller ja auch nach Verkauf und Eigentum gefragt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass es sich nicht um wertlosen Müll, lediglich um unerwünschten Müll handelt.

soweit ich weiß, kannst du ihn schriftlich auffordern, seine Sachen abzuholen, und natürlich eine Frist setzen, und tut er das nicht, kannst du seine Sachen auf seine Kosten umlagern. Würde aber vorher mit einem Anwalt sprechen.

Setze ihm schriftlich eine Frist bis wann er die Sachen entfernt haben muss und teile ihm mit das Du ab diesem Zeitpunkt Lagergebühren berechnest. Für das Abholen seiner Sachen musst Du ihm natürlich ebenfalls einmalig die Erlaubnis erteilen das Grundstück zu betreten, für alle anderen Fälle kündige eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs an.

Sollte er sich nicht an die Frist halten und nicht bezahlen. erkläre danach nochmals dass Du die Sachen dann entsorgen wirst!

Nein ?

Wenn du in einen Supermarkt gehst stehst du doch auch nicht zum Verkauf, wenn du dein Auto parkst gehört es auch nicht der Stadt, wenn du deinen Schlüssel verlierst ...

Aber wenn du in den Supermarkt einbrichst und dich dort irgendwelcher Gegenstände ablegst, spricht viel dafür, dass du dich derer rechtswirksam entledigen möchtest (§ 959 BGB)

@jippijajey

Wer macht denn sowas o.O

Und nur weil etwas dafür spricht ist es noch keine begangene Tat ;)

@EFZUMTE

Wer macht denn sowas o.O

na der Typ, der die Sachen in die Garage gelegt hat. Laut Fragestellerin ist er doch in die Garage eingebrochen - oder hast du ne Idee, wie man sonst in eine fremde Garage Zeugs legen kann.

@jippijajey

Indem sie offen war oder man nen Schlüssel hat ?

@EFZUMTE

auch offene Garagen darf man nicht einfach benutzen ... und ich würde meinen Garagenschlüssel nur Leuten geben, die auch was darin zu suchen haben.

@jippijajey

Ich sagte auch nicht das er dies darf aber trotzdem ist es möglich .... und wir wissen doch nicht was im Vertrag steht ;)

Wie kommen denn die Sachen eines Bekannten eures Mieters in eure Garage? Oder meinst du die Garage des Mieters?

Und worauf reagiert dieser Bekannte nicht? Auf das Verbot euer Grundstück zu betreten? Verscheucht ihn, zeig ihn an. Oder gehts darum, dass er eure Mieter besucht und ihr das verbieten wollt?

Er hat die Sachen in die Garage gelegt. Er reagiert nicht auf das Verbot unser Grundstück zu betreten.

@Zimtperle

In EURE Garage? Wie kam der da rein? Und was macht der immer wieder auf EUREM Grundstück?

Wenn dem so ist, zeig in an wegen Hausfriedensbruch. Und wegen der Sachen setz ihm - wie hier schon ein paar mal beschrieben - ne Frist zur Abholung. Danach verwertest oder entsorgst du die Sachen - Überschüsse und Kosten an ihn.

Wenns allerdings die Garage eurer Mieter ist, und er euer Grundstück, welches im Besitz der Mieter ist, betritt, um diese zu besuchen, musst du dich jedoch fragen lassen, was dich die ganze Sache angeht.

@jippijajey

Und wegen der Sachen setz ihm - wie hier schon ein paar mal beschrieben - ne Frist zur Abholung. Danach verwertest oder entsorgst du die Sachen - Überschüsse und Kosten an ihn.

das hab ich mir nochmal überlegt, ist quatsch.

Mach mit den Sachen was du willst, ohne ihm nochmal eine Frist zu setzen. Wenn du sie verwertest, gehören die Einnahmen dir. Wenn du sie entsoergst, fordere die Kosten von ihm heraus.

Er ist widerrechtlich in euer befridetes Besitztum (Garage) eingedrungen, und hat dort seine Sachen abgelegt. Wenn das nicht für eine Eigentumsaufgabe i.S.d. §959 BGB ist, was dann? Wer soetwas tut, will seine Sachen nicht mehr haben.