Kann ich einen zweiten Umzug in der selben Stadt von der Steuer absetzten (Umzug für Ausbildungsstelle)?

2 Antworten

Wenn Du aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselst, kannst Du die anfallenden Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Das gilt in folgenden Fällen: Verkürzter Arbeitsweg - Nach dem Umzug benötigst Du für die Wege zur Arbeit und zurück jeweils mindestens eine halbe Stunde weniger.
Woher ich das weiß:Recherche

Nein, nur der erste Umzug ist steuerlich zu berücksichtigen.