Kann ich einen Verlustvortrag aus Studienzeit noch geltend machen?

2 Antworten

Für Jahre, für die bereits bestandskräftige Einkommensteuerbescheide existieren, kann man nicht nachträglich Verlustvorträge beantragen.

Für wie viele Jahre du rückwirkend eine Einkommensteuererklärung abgeben kannst, hängt davon ab, ob du in den entsprechenden Jahren dazu verpflichtet warst.
Grundsätzlich geht es immer 4 Jahre rückwirkend, jedoch greift bei Verpflichtung eine Anlaufhemmung von 3 Jahren, so dass es dann für insgesamt 7 Jahre möglich ist.

zakiya 
Fragesteller
 21.11.2016, 10:36

ich weiß leider nicht, ob ich verpflichtet gewesen wäre.

Hatte nur einen Minijob, keine Immobilien und nur geringe Kapitalerträge... ich befürchte also, ich war es nicht

Steuerbaer  21.11.2016, 10:44
@zakiya

Arbeitnehmer sind zur Abgabe verpflichtet, wenn ein der in § 46 (2) aufgeführten Tatbestände zutrifft.

Mir fällt gerade auf, dass es mal ein Urteil des BFH gab, wonach steuerliche Verluste auch noch sieben Jahre rückwirkend festgestellt werden können, sofern für das betreffende Jahr kein Steuerbescheid ergangen ist.

Von daher würde ich es an deiner Stelle probieren, die Verluste von vor 2012 zu beantragen.

zakiya 
Fragesteller
 21.11.2016, 10:52
@Steuerbaer

das war in Etwa das, was ich da mal gelesen habe. Wenn ich also einen Bescheid für die Verluste bekomme, kann ich die auch mit der Steuererklärung 16 verrechnen? Weil die dazwischen sind ja bereits erledigt...

Steuerbaer  21.11.2016, 11:01
@zakiya

Ja, so könntest du das machen

Meines wissens nicht. Rückwirkend sind es, so weit ich es weiß, maximal zwei Jahre. Alles was älter ist, ist verjährt.

PatrickLassan  21.11.2016, 10:58

Rückwirkend sind es, so weit ich es weiß, maximal zwei Jahre.

Mindestens 4, da die Festsetzungsverjährung nach vier Jahren eintritt.