Studiengebühren wie absetzbar?

1 Antwort

Man kann nur Steuern erstattet bekommen, wenn man selbst welche gezahlt hat. Wenn dein Freund als dualer Student genug verdient, dass er Lohnsteuer bezahlen muss, kann er mit seiner Einkommensteuererklärung Kosten ansetzen. Diese Kosten, wie z.B. die Studiengebühren mindern sein zu versteuerndes Einkommen.

Um es etwas anschaulicher zu machen, erkläre ich es an einem kleinen Beispiel. Angenommen der Freund hat insgesamt im Jahr 15.000 € verdient. Er hat das ganze Jahr über gearbeitet und 10 % Lohnsteuer ( entspricht nicht dem realen Steuersatz - habe ich nur genommen, damit es sich gut rechnen lässt) also 1.500 € gezahlt. Nun Werbungskosten von 1.000 € und eine Vorsorgepauschale sind beim Abzug der Lohnsteuer bereits berücksichtigt ( in Steuerklasse 1). Aber nehmen wir an, dass er aufgrund von Studiengebühren, Kauf von Arbeitsmitteln wie einem Laptop, Kauf von Fachbüchern und weiteren Werbungskosten insgesamt 3.000 € an Werbungskosten geltend machen kann. Da 1.000 € bereits automatisch berücksichtigt wurden, wirken sich hier die übersteigenden 2.000 € steuerlich aus. Und das in der Form, dass er nicht ein Einkommen von 15.000 zu versteuern hat, sondern nur eines von 13.000. Die Steuer auf diese 2.000 € bekommt er dann erstattet - wohlgemerkt nicht die Kosten an sich, sondern den Steueranteil, der darauf entfällt. Das wären hier im Beispiel bei den angenommenen 10 % Grenzsteuersatz 200 €.

Das ist nur ein sehr grobes Beispiel, welches nur die generelle Funktionsweise darstellen soll - in der Gesamtheit ist das Steuersystem noch um ein Vielfaches komplexer.

Deine Eltern, um noch auf den letzten Teil der Frage zurückzukommen, können die Kosten nicht ansetzen, weil sie ja nicht selber studieren. Insofern sie noch Kindergeld erhalten, gilt sämtlicher "Mehrbedarf" damit als abgegolten. Ist in der Praxis gewiss zweifelhaft, das Einkommensteuergesetz wird allerdings so ausgelegt. Wenn du älter als 25 bist und kein Kindergeldanspruch mehr besteht, könnten die Kosten gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen anrechenbar sein.

Also erst einmal vielen Dank für deine Mühe mir meine Frage zu beantworten. 
Nun ja, ich bin 25 Jahre alt, kannst du mit "sicherheit" sagen, dass man die Studiengebühren als außergewöhnliche Belastung setzen kann oder ist das nur eine Idee, wie es evtl möglich wäre?

@Ibo3838

Studiengebühren sind Keine aussergewöhnlichen Belastungen, weder bei Dir noch bei Deinen Eltern!