Kann ich einen unterschriebenen Lehrvertrag wieder kündigen?

8 Antworten

Gemäß § 5 BBiG ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe im Ausbildungsvertrag nichtig. Somit verbleibt allenfalls die Verpflichtung zur Leistung eines Schadensersatzes. Dies setzt allerdings grundsätzlich auch einen nachweisbaren Schaden voraus.

Es reicht, wenn sie einfach nicht hingeht. Es wäre aber Fair, dem Betrieb mitzuteilen, dass man etwas Besseres gefunden hat, damit jemand anders nachrücken kann. Entschädigungsforderungen wegen nicht angetretener Ausbildung sind mir nicht bekannt.

BonniesRanch  09.06.2010, 00:44

Einfach nicht hingehen? Sowas ist ja wohl das Allerletzte und geht gar nicht. Was für eine blöde Idee.

Warum leider, wenn sie ein besseres Angebot hat?

Bewerber um einen Ausbildungsplatz dürfen das, kündigen vor Vertragsbeginn. Sie sollte sich schnellstmöglich mit dem AG in Verbindung setzen, damit dieser noch die Chance hat einen anderen Bewerber einzustellen. Allerdings erst, wenn sie den anderen Vertrag unterschrieben hat. Nicht dass sie auf ein Mal ohne da steht.

Erazer86 
Fragesteller
 09.06.2010, 00:38

Ich sage leider weil ich finde das diese Ausbilung wo sie jetzt hat besser finde als diese wo sie jetzt annehmen würde! ;)

schurke  09.06.2010, 00:45
@Erazer86

Nun, ich kenne die Hintergründe nicht. Aber sie muss mit dem Beruf klar kommen und mit dem AG. Danke für die Erläuterung.

Erazer86 
Fragesteller
 09.06.2010, 00:55
@schurke

Das ist mir schon klar. Sie soll den weg gehn was sie möchte und wie sie es möchte! ;)

Aber es is halt die Entscheidung Ausbildung bei Mc Donald oder in nem 4 Sterne Hotel und da würde ich ebend das Hotel vorziehn, auch wenn sie schon 2 Jahre bei Mc Donald arbeitet. Aber das hat für mich keine Zukunft.

Das ist überhaupt kein Problem. Es brauchen noch nicht mal Gründe angegeben werden (kann man aber). Die Kündigung ordentlich und formkorrekt schreiben und unterschreiben. Mit Datum. Und am Besten persönlich abgeben. Das muss nicht sein, ist aber netter. PS. Kündigung erst nach Unterzeichnung des neuen Vertrages. Sicherheitshalber! Sonst hat sie nachher gar nichts, wenn der andere es sich überlegt.

Wenn sie vor Antritt der Ausbildung kündigt ist eine Vertragsstrafe fällig. Wie hoch, steht im Vertrag. Wenn sie nach Antritt der Ausbildung kündigt, ist meist eine Probezeit vereinbart. Das steht auch im Vertrag. Dann ist keine Strafe fällig.

schurke  09.06.2010, 00:37

Das gilt nicht bei Ausbildungsplätzen.

Schreiberlilli  09.06.2010, 00:40
@schurke

Davon habe ich noch nie etwas gehört. Ich hatte das gleiche mit einer Arbeitsstelle. Vertrag unterschrieben und nach ein paar Tagen wieder gekündigt wegen eines besseren Angebots. Keine Vertragsstrafe. Kein Problem. Nur ein Bedauern des betroffenen Arbeitgebers.

Smash  09.06.2010, 00:50
@schurke

Doch Berufsausbildungsvertrag §§ 10, 11 BBiG. § 7 Abs. 5: Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung.

Ist schon so.

Aber § 7 Abs. 1 regelt, dass während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Ich finde das immer lustig, wenn hier User meinen ihr Nichtwissen preiszugeben. Ich habe schon Zig Azubis ausgebildet. Bin Ausbilder und im Prüfungsausschuss und zuständig für die Einstellungen.

bitmap  09.06.2010, 00:39

Warum sollte eine Vertragsstrafe fällig sein, wenn man vor Antritt eines Vertrages kündigt?

Sowas ist üblich, wenn man einen Vertrag unbegründet nicht antritt, aber nicht bei Kündigung. Würde auch keinen Sinn ergeben.

schurke  09.06.2010, 00:48
@bitmap

Es gibt schon Jobs, bei denen eine Vertragsstrafe fällig wird wenn man nicht antritt. Je nachdem, was für eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Aber bei einem Ausbildungsplatz auf jeden Fall nicht. Azubi Bewerber haben da eine ausgiebige Pokermöglichkeit.

Smash  09.06.2010, 01:03
@schurke

Es wird meist in solchen Fällen von Strafen und Schadensersatz abgesehen. Aber in diesem Fall, wo sie einfach nur was Besseres gefunden hat, und sie bringt das so dämlich rüber, kann es schon mal Ärger geben.

Smash  09.06.2010, 01:13
@Smash

@bitmap . Ich möchte das nochmal erläutern: Für einen Betrieb, der nur wenige Ausbildungstellen vergibt, kann es sehr ärgerlich sein, wenn ein Azubi die Ausbildung nicht antritt, und es ist mit Kostenaufwand und Zeitaufwand verbunden und es sind kurzfristige keine anderen Bewerber verfügbar. Stellt sich aber nach Beginn der Beschäftigung heraus, dass der Azubi nicht geignet ist, oder dass er sich nicht geeignet fühlt, ist das zwar auch ärgerlich, aber muss eben hingenommen werden.

Wenn man Verträge unterschreibt, dann muss sich eben die Folgen überlegen.

Schreiberlilli  09.06.2010, 02:11
@Smash

Verständlich und nachvollziehbar ist es schon, wenn Ausbilder plötzlich ohne Azubi dastehen. Es wäre sicher auch nicht so toll, wenn der Ausbilder den Vertrag widerrufen würde, wenn er einen besseren Azubi gefunden hat. So gesehen ist es wirklich unfair, wegen einer besseren Stelle abzusagen. Ich muss gestehen, mir darüber auch noch keine Gedanken gemacht zu haben. Besonders für kleine Betriebe ist das sicher ärgerlich. Aber Vertragsstrafen müssen dann vorher sicher im Vertrag stehen, sonst können sie nicht fällig werden. Das wäre dann ja auch unfair.

bitmap  13.06.2010, 20:12
@Smash

''Für einen Betrieb, der nur wenige Ausbildungstellen vergibt, kann es sehr ärgerlich sein, wenn ein Azubi die Ausbildung nicht antritt, ....''

  • Von dem Fall habe ich aber nicht gesprochen. Eine ordentliche Kündigung ist jederzeit vor Antritt möglich insofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Kündigung vor Vertragsantriitt nicht möglich ist. Was aber bei Ausbildungen nach dem BBiG keinen Sinn machen würde, da in der Probezeit sowieso von einen auf den anderen Tag gekündigt werden kann.