Kann ich bestraft werde wenn ich ein Böller auf dem Schulweg zünde??

10 Antworten

Hallo,

das erste vorneweg: In der 9. Klasse dürftest du älter als 14 Jahre alt sein, was bedeutet, dass du strafmündig bist.

 

Einen Böller an einem anderen Datum als den 31.12. oder dem 01.01. zu zünden stellt erstmal eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

Einen Böller in einen Mülleimer zu werfen stellt eine Straftat der Sachbeschädigung §303/I StGB, bzw. der versuchten Sachbeschädigung §303/I,III StGB dar.

Von der Schule aus solltest du daher keine Probleme bekommen... jedoch gehe ich davon aus, wenn deine Mitschüler die Begebenheit deinem Schulleiter melden, dass dieser die Polizei verständigen wird. In diesem Fall wird ein Strafverfahren gegen dich eingeleitet, ebenso ein Bußgeldverfahren.

 

Glaub aber eher, dass die 10. Klässer dich nur "schockieren" wollten...

 

Ändert aber nichts an der Sachlage: Lern draus und mach so einen Käse nicht mehr.

Rechtlich ist die Sache klar: Du darfst Böller nur in der Silvesternacht zünden. Für alle sonstigen Gelegenheiten benötigst Du eine Genehmigung.

Als 9-Klässner bist Du 14/15 Jahre alt, also strafmündig. Wäre jemand bei Deiner Bölleraktion verletzt worden, wäre das auf jeden Fall strafbar (Körperverletzung).

An Deiner Stelle würde ich mich nicht zu sehr in Deiner "Beliebtheit bei den Lehrern" sonnen. Wenn Du gegen Regeln verstößt, wirst Du genauso bestraft wie jeder andere. Das gebietet schon der Gleichheitsgrundsatz.

Feuerwerk ist nur in der Zeit um Silvester erlaubt.

Könnte durchaus sein, dass du ne Strafe bekommst.

Natürlich. Böller und co dürfen nur rund um Sylvester genutzt werden. Dazu kommt noch das sie Altersbeschränkungen unterliegen.

Die Schule kann dich  nicht bestrafen, kann die Angelegenheit aber an die Polizei weitergeben und eine Anzeige wegen unerlaubten Besitzes und Nutzung von Feuerwerkskörpern machen.

Wenn es sich dann noch um sogenannte Polenboller handelt, Halleluja.

Der Besitz von Legalen Böllern ist nicht Strafbar. Auch wenn der Fragesteller Minderjährig ist.

Erst einmal dürfen "Böller" außer zu Silvester bzw. Neujahr nicht ohne Erlaubnis einfach mal so gezündet werden.

Desweiteren wird Dir wohl Sachbeschädigung ( Mülleimer ) zur Last gelegt werden. Da kann dann durchaus auch eine Anzeige auf Dich zukommen. Solltest Du jünger als 14 sein kann man trotzdem Schadenwiedergutmachung von Dir fordern.