Kann ich bei Tachomanipulation vor Gericht?

4 Antworten

Hallo!

Nein, dagegen kannst du nicht prozessieren. Der Händler war dir gegenüber sogar ehrlich & vollkommen fair, weil er dich ja darüber informierte, dass der Tachostand nicht unbedingt stimmen muss. Das ist bei älteren Autos, denen evtl. kein Scheckheft mehr beiliegt, durchaus legitim und spricht für den Händler ------> er hätte ja auch (wie manche es tun) die 132000 als Original tatsächliche Gesamtlaufleistung des 520i deklarieren können.

Der Vertrag wurde genauso fair und eindeutig formuliert: Du hast ein Auto gekauft, für dessen tatsächlichen Tachostand niemand gebürgt hat bzw. als unbekannte Gesamtlaufleistung deklariert wurde. Du hast im Endeffekt keine Handhabe, auch weil der Händler dich nicht angelogen hat.

Um so etwas sollte man sich vorher kümmern, wenn Zweifel bestehen. Ich würde mich bei einem Auto, das mit Km-Stand "laut Tacho" oder "unbekannter Gesamtlaufleistung" angeboten wird, immer zurückhalten bzw. den Schlüssel oder die Historie auslesen lassen.

Ansonsten ... weiterhin gute Fahrt :) Freue dich doch an einem zuverlässigen Auto, wenn es nur das ist.

Er hat ja keine falschen Angaben gemacht. Außer: Dass er nicht garantieren kann für den km-Stand. Denn er konnte eigentlich schon garantieren - nämlich, dass der falsch ist. Wahrscheinlich lohnt es nicht, da was zu unternehmen. 

Nein.... Im Vertrag ist ein "unbekannter" Tachostand eingetragen.

Auch ein "abgelesener Tachostand" wäre völlig in Ordnung gewesen (da ja 132.000 abgelesen wurden).

Also, da bist du selbst schuld. Wenn schon jemand so häufig betont, dass der Tachostand nicht ablesbar ist, wäre ich bereits stutzig geworden....

Einzig und alleine kannst du ihn Anzeigen, wenn du nachweisen kannst, dass er in Deutschland den Tacho zurückgedreht hat. Hat er den Tacho in den Niederlanden zurückgedreht, ist auch alles legal, dort darf man das....

LG

MEGAMORPH  27.12.2016, 17:07

Einzig und alleine kannst du ihn Anzeigen, wenn du nachweisen kannst, dass er in Deutschland den Tacho zurückgedreht hat.

Das müsste man erst einmal belegen können, dass er es selbst überhaupt war bzw. das in seinem Auftrag geschah. Im Zweifelsfall (also vor Gericht) wusste der Verkäufer genau das, was der Käufer unterschrieben hat. Es ist also alles in Ordnung so.

roboboy  27.12.2016, 17:58
@MEGAMORPH

Ja... Ich habe ja geschrieben, dass er ihm nachweisen muss, dass er daran gedreht hat-in Deutschland.

Wenn ihm das nicht gelingt, hat er keine Chance.

LG

MEGAMORPH  27.12.2016, 17:59
@roboboy

So siehddas aus! Wir beide wissen Bescheid!

Da hat der Verkäufer alles richtig gemacht.
Es gibt noch eine bessere Formulierung für den Kaufvertrag, aber das ist egal. 

Wenn Du mit dem Auto zufrieden bist: fahr es einfach weiter.