Kann ich bei Tachomanipulation vor Gericht?
Hallo liebe Community,
ich habe mir vor einem halben Jahr einen BMW 520i bei einem Händler gekauft. Dieser wiederholte auffällig oft, dass er den KM-Stand nicht garantieren kann, lt. Tacho 132.702 km. Ich habe mich nicht darum gescherrt, weil sowohl Motor als auch Karosserie im einwandfreien Zustand waren. Ich dachte mir, so viel kann das Auto nicht mehr gefahren sein, weil es sonst in einem super Zustand war. Heute wollte ich jedoch aus Neugier erfahren und bin zu einer BMW Niederlassung gefahren. Anhand des Schlüssels konnten sie den KM-Stand auslesen, dieser liegt aktuell bei 283.690. Ich habe mit den entsprechenden Ausdruck mitgeben lassen als Nachweis. Laut § 22b Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das ja strafbar. Kann ich damit vor Gericht? Wenn ja, was würde ich dann bekommen? Entschädigung? Rücktritt vom Kaufvertrag? Kann ich es mir aussuchen?
Hinweis: Aus dem Kaufvertrag gehen die 132.702 km hervor, allerdings mit dem Zusatz: "KM-Stand nicht nachweisbar = unbekannt!"
4 Antworten
Hallo!
Nein, dagegen kannst du nicht prozessieren. Der Händler war dir gegenüber sogar ehrlich & vollkommen fair, weil er dich ja darüber informierte, dass der Tachostand nicht unbedingt stimmen muss. Das ist bei älteren Autos, denen evtl. kein Scheckheft mehr beiliegt, durchaus legitim und spricht für den Händler ------> er hätte ja auch (wie manche es tun) die 132000 als Original tatsächliche Gesamtlaufleistung des 520i deklarieren können.
Der Vertrag wurde genauso fair und eindeutig formuliert: Du hast ein Auto gekauft, für dessen tatsächlichen Tachostand niemand gebürgt hat bzw. als unbekannte Gesamtlaufleistung deklariert wurde. Du hast im Endeffekt keine Handhabe, auch weil der Händler dich nicht angelogen hat.
Um so etwas sollte man sich vorher kümmern, wenn Zweifel bestehen. Ich würde mich bei einem Auto, das mit Km-Stand "laut Tacho" oder "unbekannter Gesamtlaufleistung" angeboten wird, immer zurückhalten bzw. den Schlüssel oder die Historie auslesen lassen.
Ansonsten ... weiterhin gute Fahrt :) Freue dich doch an einem zuverlässigen Auto, wenn es nur das ist.
Er hat ja keine falschen Angaben gemacht. Außer: Dass er nicht garantieren kann für den km-Stand. Denn er konnte eigentlich schon garantieren - nämlich, dass der falsch ist. Wahrscheinlich lohnt es nicht, da was zu unternehmen.
Nein.... Im Vertrag ist ein "unbekannter" Tachostand eingetragen.
Auch ein "abgelesener Tachostand" wäre völlig in Ordnung gewesen (da ja 132.000 abgelesen wurden).
Also, da bist du selbst schuld. Wenn schon jemand so häufig betont, dass der Tachostand nicht ablesbar ist, wäre ich bereits stutzig geworden....
Einzig und alleine kannst du ihn Anzeigen, wenn du nachweisen kannst, dass er in Deutschland den Tacho zurückgedreht hat. Hat er den Tacho in den Niederlanden zurückgedreht, ist auch alles legal, dort darf man das....
LG
Ja... Ich habe ja geschrieben, dass er ihm nachweisen muss, dass er daran gedreht hat-in Deutschland.
Wenn ihm das nicht gelingt, hat er keine Chance.
LG
So siehddas aus! Wir beide wissen Bescheid!
^^
Da hat der Verkäufer alles richtig gemacht.
Es gibt noch eine bessere Formulierung für den Kaufvertrag, aber das ist egal.
Wenn Du mit dem Auto zufrieden bist: fahr es einfach weiter.
Das müsste man erst einmal belegen können, dass er es selbst überhaupt war bzw. das in seinem Auftrag geschah. Im Zweifelsfall (also vor Gericht) wusste der Verkäufer genau das, was der Käufer unterschrieben hat. Es ist also alles in Ordnung so.