Kfz Versicherung sonderkündigungsrecht wegen hochstufung von zu viel gefahrenen KM?

6 Antworten

In bestimmten Fällen ist es auch nach dem Stichtag möglich, in eine günstigere Kfz-Versicherung zu wechseln. 

Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Versicherten zu, wenn die Assekuranz die Beiträge erhöht, ohne den Versicherungsschutz in einem angemessenen Umfang zu erweitern. 

Wird die Prämie teurer, weil sich Regional- oder Typklasse des versicherten Fahrzeugs geändert haben, kann der Versicherte genauso von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Und das liegt bei dir nicht vor es ist keine Beitragserhöhung sondern eine Hochstufung weil man nicht Daten nicht eingereicht hat

und es nützt auch nichts die Versicherung zu wechseln die neue wird erfahren warum du wechselst den die setzt sich mit der alten in Verbindung um zu erfahren warum und da bekommst du auch noch einen  Aufschlag wegen deiner Unzuverlässigkeit  .

 Und die können dich auch rausschmeißen und dann sind die 1200 noch billig weil du dann keine Versicherung finden  wirst die dich so einfach aufnimmt und wen dann nur noch mit großen Aufschlägen . 

War heute im TV zu sehen du bist dann auf der schwarzen Liste der Versicherer und die dürfen das so einfach machen .

Aufschlag wegen Unzuverlässigkeit?

Schwarze Liste wegen nicht-einreichen der KM-Zahl?

Selten so einen Blödsinn gehört. Als wenn Versicherungen Götter sind.

Ein Sonderkündigungsrecht hat das nicht zur Folge. Prämiensteigerung von mehr als 100% sollte aber auch unmöglich sein. Da stimmt was nicht.

Kenne näheres, vor allem Deinen Vertrag nicht....kündigen nach Vertrag kannst Du immer. Vorzeitig kündigen kannst Du bei jeder Preiserhöhung.....

... wer schummelt, bekommt auch oft ein Strafe obendrauf in Höhe von oft rd. 2.000 EUR. Sei froh über solche verständnisvolle Versicherung.

Kündigung geht ja immer, zum Ablauf.

.. wer schummelt, bekommt auch oft ein Strafe obendrauf in Höhe von oft rd. 2.000 EUR. Sei froh über solche verständnisvolle Versicherung.

Und wo genau steht das? Die Vertragsstrafe beträgt einen Jahresbeitrag was natürlich nicht ausschließt, dass das im Einzelfall eben auch 2.000 € sein können. 

@ProRatione

... in den Spielregeln der Vertragspartner und meist auch dick und fett in der Rechnung auf der esten Seite.

Und Jahresbeitrag ist nicht richtig, ein Tarifbeitrag wird fällig!

Es gibt 8 Kilometerklassen von 1 (bis 6000 km) bis 8 (mehr als 30000 km).
Der durchschnittliche Tarifunterschied zwischen Klasse 1 und 8 beträgt etwa 200 Euro. Warum das bei dir nun 700 Euro ausmachen soll ist mir nicht klar.

Ob bei der Übermittlung etwas schief gelaufen ist, ist eine Sache, eine Tarifanpassung an die realen Gegebenheiten ist aber keine Tariferhöhung.

Ich bezweifele daher, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt.



.... oh, ein Kenner?

Wo steht das? Meine stuft auch ein bis 3.000 km/Jahr.