Kann ich als Großmutter meinen SFR an meine Enkeltochter übertragen?

9 Antworten

.... natürlich, wenn sie entsprechend lange die Fahrerlaubnis hat und Deine Versicherung da mitspielt.

Ich kenne einige, die machen das eben nicht, weil es auch so vereinbart wurde beim Abschluss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei uns ist eine Übertragung von Großeltern auf das Enkelkind prinzipiell möglich.

Aber es ist die Frage, wie sinnvoll das ist, da die Enkelin nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen kann, wie sie selbst aufgrund ihres Führerscheins erfahren konnte.

Wenn du dein Auto nicht mehr nutzt, wäre es daher vielleicht empfehlenswerter, die schadenfreien Jahre auf deinen Sohn/Tochter (das Elternteil der Enkelin) zu übertragen, da dort vermutlich mehr schadenfreie Jahre angerechnet werden.

Lasst euch am besten von eurem Versicherungsvertreter beraten, was die sinnvollste Variante ist, denn der kennt euren speziellen Fall.

Kommt auf die Gesellschaft an...

Manche Versicherer übertragen nur im Familienkreis in häuslicher Gemeinschaft bzw. zwischen Eltern u. Kindern sowie Großeltern u. Enkeln.

Andere wiederum schließen den Lebenspartner mit ein und ein paar wenige Versicherer übertragen ohne Einschränkung😂

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  11.02.2020, 11:38
@siola55

Falls bei deiner Gesellschaft dies möglich ist, dann mußt du natürlich für immer und unwiderruflich auf deine gesamten schadenfreien Jahre verzichten: du hast z.B. SF30 und deine Enkelin erst 6 Jahre ihren Führerschein, dann können auch nur 6 schadenfreie Jahre übertragen werden und deine restlichen 24 schadenfreien Jahre verfallen für immer und ewig😥

siola55  11.02.2020, 12:16

Die AdmiralDirekt z.B. führt nur im Todesfall eine Rabattübetragung durch:

Übernahme des Schadenverlaufs von einer anderen Person
I.6.1.3 Die Übernahme eines Schadenverlaufs von einer anderen Person ist nur im Todesfall unter den in I.6.1.3.1 genannten Voraussetzungen und auf den im Vertrag genannten Hauptfahrer unter den in I.6.1.3.2 genannten Voraussetzungen möglich.

Bei manchen Versicherungen und Tarifen ist das möglich. Aber: Es können immer nur so viele Jahre übernommen werden wie die Enkelin den Führerschein hat. Wenn sie also seit 3 Jahren den FS hat, kann sie nur SF3 übernehmen, selbst wenn du SF30 hast. 27 SF Klasse verfallen dann unwiderruflich.

Und du selbst willst kein Auto mehr versichern?

nur, wenn sie im versicherungsvertrag auch als berechtigte fahrerin zusammen mit dir eingetragen war und damit zumindest theoretisch ein paar jahre fahrpraxis erwerben konnte.

oder rede mit einem vertreter der versicherung.

siola55  11.02.2020, 11:28
nur, wenn sie im versicherungsvertrag auch als berechtigte fahrerin zusammen mit dir eingetragen war...

...und die Gesellschaft eine Rabattübetragung von Großeltern zu Enkeln in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) vorsieht!

schleudermaxe  11.02.2020, 13:01

.... meine fragt nicht, ob und wer das Ding gefahren hat.