Schadenfreiheitsrabatt von Erstwagen auf Zweitwagen kopieren?
Hallo! Ich möchte mir einen Zweitwagen anschaffen, mit dem mein Sohn fahren soll. Ich bin dabei als Halter und Versicherungsnehmer angegeben, er lediglich als weiterer Fahrer unter 25 Jahre (18 Jahre) angegeben.
Kann ich also den Schadenfreiheitsrabatt von meinem Erstwagen (liegt bei 40%) auch auf meinen Zweitwagen übertragen, ohne dass die Prozente bei meinem Erstwagen verloren gehen (also dass ich bei beiden Autos auf 40% bin)?
Mit frdl. Grüßen!
6 Antworten
Eine Zeit lang hat die Rheinland-Versicherung das angeboten. Offiziell hätte aber die Ehefrau den Zweitwagen fahren müssen, und entsprechend lange eine Fahrerlaubnis besitzen. Damit wurde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Jetzt fängt der Zweitwagen (beliebig viele) in der Regel mit SF 1/2 an also 125 %. Manche Versicherer gehen bis 85 % runter. Reine Verhandlungssache.
Nein, das geht nicht.
Man fängt für den Zweitwagen aber nicht mit 200% an wie Fahranfänger sondern mit 150%.
Zweites Jahr 100%, dann jeweils 10% runter.
Wenn Dein Sohn sich nichts zu schulden kommen lässt, kann er diese Prozente übernehmen. Er fängt fiktiv mit dem Führerscheinbesitz bei 200 % an.
bei R+V und Kravag kannst Du den Zweitwagen mit dem gleichen SFR wie den Erstwagen versichern. Bedingung: VN+Halter müssen der VN des Erstfahrzeuges sein und beim Zweitwagen darf nur der VN fahren. Den Erstwagen aknn jeder fahren.**
Zweitwagenregelungen sind bei den einzelnen Versicherern unterschiedlich. Die 40% vom Erstwagen wirst Du aber kaum irgendwo für den Zweitwagen bekommen, die Einstufung dürfte eher zwischen 85% und 140% liegen.
Meines Wissens kannst du für den Zweitwagen nur mit 125% einsteigen!
Es gibt aber auch Versicherer, die Vergünstigungen für eine Familienfahrzeugflotte anbieten (z. B. ADAC)
Den Schadensfreiheitsrabatt kannst du zwar an deinen Dohn übertragen, dann müsstest du aber wieder mit 125% anfangen! Oder kein Auto mehr anmelden!