Schadenfreiheitsrabatt von Erstwagen auf Zweitwagen kopieren?

6 Antworten

Eine Zeit lang hat die Rheinland-Versicherung das angeboten. Offiziell hätte aber die Ehefrau den Zweitwagen fahren müssen, und entsprechend lange eine Fahrerlaubnis besitzen. Damit wurde dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Jetzt fängt der Zweitwagen (beliebig viele) in der Regel mit SF 1/2 an also 125 %. Manche Versicherer gehen bis 85 % runter. Reine Verhandlungssache.

Nein, das geht nicht.

Man fängt für den Zweitwagen aber nicht mit 200% an wie Fahranfänger sondern mit 150%.

Zweites Jahr 100%, dann jeweils 10% runter.

Wenn Dein Sohn sich nichts zu schulden kommen lässt, kann er diese Prozente übernehmen. Er fängt fiktiv mit dem Führerscheinbesitz bei 200 % an.

bei R+V und Kravag kannst Du den Zweitwagen mit dem gleichen SFR wie den Erstwagen versichern. Bedingung: VN+Halter müssen der VN des Erstfahrzeuges sein und beim Zweitwagen darf nur der VN fahren. Den Erstwagen aknn jeder fahren.**

Zweitwagenregelungen sind bei den einzelnen Versicherern unterschiedlich. Die 40% vom Erstwagen wirst Du aber kaum irgendwo für den Zweitwagen bekommen, die Einstufung dürfte eher zwischen 85% und 140% liegen.