Schadenfreiheitsklassen-Übertragung bei Versicherungswechsel; Ist das richtig so?
Hallo zusammen, ich bin gerade dabei eine SFR-Übertragung auf einen anderen VN (gem. Tarifbestimmungen für die Kraftfahrt-Versicherung (TB) Nr. 28 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5) auszufüllen. Dort springt mir Punkt „a)“ sofort ins Gesicht. Dort steht: Verzichtserklärung des bisher SFR-Berechtigten (Dritter): Ich gebe meinen Anspruch auf Berücksichtigung des bisherigen Schadenverlaufs meines obigen Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers mit Wirkung vom ____________________ auf.
Aber wieso aufgeben? Mein Auto ist bisher als Zweitwagen auf meine Mutter zugelassen und ich möchte den jetzt einfach auf mich ummelden. Aber so wie ich das in Punkt „a)“ verstehe, gibt meine Mutter Ihre SFR komplett auf. Aber sie besitzt und fährt noch ihr eigenes Auto mit ihrer SFR. Wie muss ich das verstehen? Eigentlich hatte ich das dem Versicherer auch erklärt und er meinte ich solle das trotzdem ausfüllen. Aber unter Punkt a) verstehe ich nun etwas ganz anders. Was meint ihr dazu? Oder kennt sich jemand damit aus? Vielen Dank im Voraus! – Mit freundlichen Grüßen - Crangelos
7 Antworten
Wenn du das Auto auf dich ummeldest und dann auch auf dich versichern willst, muss deine Mutter den SFR von dem Zweitwagen auf dich übertragen. Den SFR vom Erstwagen behält sie.
Aber Achtung: Du kannst von dem Zweitwagen auch nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie du aufgrund deines Führerscheinerwerbes selbst "erfahren" konntest.
Und eventuelle Sondereinstufungen im SFR aufgrund des Zweitwagenrabattes werden auch nicht an dich weiter gegeben. Klär also vorher besser genau ab, ob sich das ganze finanziell lohnt. Denn die Ummeldekosten für das Auto kämen ja auch noch dazu.
Da halte ich es oft für sinnvoller, das erst zu machen, wenn du ohnehin ein neues Auto bekommst.
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mach das bitte mit dem Berater zusammen. Gerade auch bei dem Formular passieren immer wieder Fehler.
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eine SF-Rabatt ist autogebunden und gehört einer Person. Wenn der auf Dich übertragen wird, dann gibt diese Person für dieses Auto den Rabatt für sich auf und gibt ihn dir. Würde diese Person ein weiteres Auto auf sich anmelden, finge sie wieder bei 0 (bzw. SF1/2) an. Allerdings kannst Du maximal den SF-Rabatt übernehmen, den Du selbst erfahren haben könntest. Wenn Du also mit 25 den Rabatt Deines Opas SF30 übernehmen willst, kriegst Du maximal sieben Jahre übertragen.
Vorsicht! Eine Rabattübertragung von Muttern auf das Kind ist grundsätzlich möglich. Muttern verzichtet und der Rabatt ist für sie weg und kann auch nicht zurückgeholt werden. Das Kind übernimmt den lt. Fahrerlaubnis möglich SF-Rabatt, der etwaige Überschuß verfällt. Dies betrifft nur den einen Rabatt. Etwaige andere Fahrzeuge haben damit nichts am Hut. Prüfe also, ob die Übertragung überhaupt Sinn macht und wo liegen die Gründe dafür?
Ich gebe meinen Anspruch auf Berücksichtigung des bisherigen Schadenverlaufs meines obigen Vertrages zu Gunsten des Versicherungsnehmers mit Wirkung vom ____________________ auf.
Hallo Crangelos,
die Übertragung ist ja fahrzeugbezogen: du mußt doch das Kennzeichen mit angeben, von welchem Kfz die schadenfreien Jahre übertragen werden sollen!
Viel wichtiger jedoch ist die Tatsache, dass nur die Anzahl der schadenfreien Jahre seit deinem Führerscheinbeginn max. übertragen werden: z. B. hat deine Mutter die Einstufung SF5 und du hast erst seit 3 Jahren deinen Führerschein, dann wird nicht die SF5 übertrtragen, sondern eben nur diese 3 Jahre, ergo nur die SF3 wird dir übertragen. Dieser wichtige Hinweis fehlt bisher in den Antworten - nicht dass es nachher zu ungewollten Überraschungen kommt bei der Übertragung!
Gruß siola
Das ist richtig so. Es geht hier NUR um die Zweitwagenprozente Deiner Mutter. Diese werden nun auf Dich übertragen. (Was Du ja auch möchtest) Für diesen Vertrag muß Deine Mutter natürlich auf die Prozente zu Deinen Gunsten verzichten.
Der Erstvertrag Deiner Mutter bleibt davon unberührt. Diese Prozente behält Deine Mutter natürlich.
Meldet Deine Mutter aber erneut einen Zweitwagen an, fängt sie damit wieder von vorn mit der Zweitwagenregelung an. Das ist in der Regel SF1/2 , was 75% entspricht.