Kann eine Übertragung rückgängig gemacht werden?

3 Antworten

Kann eine Übertragung rückgängig gemacht werden?

Das kommt darauf an: Wäre die Schenkerin außerstande, nach ihrer Freigiebigkeit noch ihren Lebensunterhalt, Betreuungs- oder Pflegkräfte, gar eine notwendige vollstätionäre Unterbringung zu finanzieren, könnte sie über den Betreuer Rückforderung der Schenkung durchsetzen, soweit die Stieftochter nicht dafür aufkommt: § 528 I BGB.

Wäre in dem notariellen Übergabevertrag eine sog. Rückauflassungsklausel vereinbart, wonach beim Eintritt eines bestimmten Ereignisses, etwa dem Tod des Beschenkten, eine Rückabwicklungsanspruch besteht, ebenso.

G imager761

Nein. Sie ist rechtmäßige Eigentümerin.

Es gibt auch keine "Übertragung". Entweder wird es gekauft, geschenkt oder geerbt. 

... nein, warum sollte so ein wichtiger Vorgang auch rückgängig gemacht werden sollen?