In das Erbe fällt da auch das Sparbuch das auf die Ehefrau läuft oder nur die gemeinsamen

9 Antworten

Nur wenn es ein Gemeinschafts- bzw. ein "oder"-Konto ist. Das sehe ich auch so wie einige andere hier.

Zumindest das Finanzamt allerdings - so habe ich das mitbekommen - interessiert sich auch dann dafür, wenn für das Konto eine Unterschriftsvollmacht zugunsten einer anderen Person besteht (!). Besonders dann, wenn aufgrund der Vermögensverhältnisse vermutet werden kann, dass es sich bei dem Geld auf dem Konto der Frau - eigentlich, teilweise oder ganz - um Geld des Mannes handelt.

Es kommt darauf an, ob der Ehemann am Sparbuch im Innenverhältnis mitberechtigt war. Dafür kann sprechen, wenn das gesamte Vermögen der Ehegatten nur auf ein Konto der Ehefrau gelangte. Am Ende ist es jedoch auch ein Beweisproblem.

Normalerweise wie die anderen sagen: Da die Mutter noch lebt, bekommen die anderen Erben zweiten Grades nichts. Es sei denn, es bestand ein eigener Ehevertrag zwischen Mutter und Vater und ein geschicktes Testament. Das wäre sinnvoll, wenn die Kinder jeweils von einer anderen Ehe sind. Und die tausend Möglichkeiten sind dann was für den Rechtsanwalt. Aber deine Frage zielte ja auf das Sparbuch der Mutter ab. Und wenn das sein Geld war, dann ... ist das auch eine Sache für den Rechtsanwalt.

Das Sparbuch ist ein Inhaberpapier, die Mutter als Inhaberin muss mit niemanden teilen, höchstens die Zinserträge mit dem Finanzamt.

Gegenfrage - Wenn die Mutter noch lebt, wieso sollte das dann in den Erbteil fallen? Ich traue ja deutschem Recht je einiges zu, aber das klingt unlogisch.