Auflassungsvormerkung bei geschenktem Haus. Wie verhält sich das?

2 Antworten

Mein Vater leidet leider an Demenz. Das Haus  steht leer und verursacht nur Kosten. Ich wollte meinem Vater das Einsitzrecht abkaufen. Das Geld würde seine monatlichen Zuzahlungen für das Pflegeheim decken. Leider ist dieser Auflassunsvormerk vorhanden. Kann das Amtsgericht verlangen das er den gesamten Verkaufspreis erhält ? Was wird aus den von mir getätigten  Investitionen ?. Vermieten geht nicht, da ich nicht in der Nähe bin um mich um den Erhalt der Immobilie zu kümmern.

Noch darfst du es nicht verkaufen. Erst wenn dein Vater auch verstorben ist. Es sei denn er stimmt dem zu und lässt die Rückauflassung aus dem Grundbuch entfernen. Ganz mal davon abgesehen kauft auch niemand ein Haus mit so einem Eintrag