Kann eine GbR ihren Gesellschafter eine Leistung in Rechnung stellen?

2 Antworten

Natürlich kann die GbR das. Es wirkt sich allerdings nicht auf den steuerlichen Gewinn der freiberuflichen Tätigkeit des Gesellschafters aus.

Denn wenn die GbR etwas von ihrem Gesellschafer empfängt, wird es in der Gesamthandsbilanz der GbR zwar gewinnwirksam gebucht. Aber die Leistung muss ebenfalls in der Sonderbilanz des betreffenden Gesellschafters als Sonderbetriebsausgabe erfasst werden. Damit ist bleibt die Gewinauswirkung im Ergebnis auf Ebene der GbR.

In der EÜR des Gesellschafters hat dieser Vorgang nichts zu suchen.


Natürlich kann die GbR Leistungen an Ihre Gesellschafter in Rechnung stellen. Warum auch nicht.