Kann ein Richter ohne Beweise verurteilen?

12 Antworten

Nein, kann er nicht. Ein Richter muss überzeugt werden. Das geht nur mit Beweismitteln - welcher Art auch immer. Liegen keinerlei Beweismittel vor, wird bereits die Amts- oder Staatsanwaltschaft keine Anklage anstreben.

Und das zweite: Nein, es heißt lediglich, dass ein Angeklagter nicht schuldig gesprochen werden darf, wenn Zweifel an seiner Schuld bestehen.

Naja, zumindest beim Amtsgericht ist man so wie auf Hoher See. Alles kann passieren -_-

Ich habe es bei einer Jugendsüde selbst erlebt, das der Richter mich unbedingt ein Wochenende in der Arrestanstalt sehen wollte.

Hintergrund war, das ich zulaut zuhause mit 18 Musik gehört habe, danach gab es eine kleine Diskussion mit der Polizei wo der Polizist etwas überreagierte und ich festgenommen wurde. So kam 4 Straftatbestände zusammen. Zum Schluss war nichts mehr haltbar, außer das "Ars.hloc.h" was ich bei der Festnahme herausgebrüllt hatte.

Der Richter sah es ehr als Erziehungsmaßnahme an. Geschadet hat es nicht. Aber wirklich gerechtfertigt war es auch nicht....

Nur wer geht wegen einem Jugendarrest in Revision? Zumal dieser nirgendswo im Führungszeugnis auftaucht ;-)

Du würdest also für das verurteilt, was bewiesen werden konnte und ansonsten „in dubio pro reo“ freigesprochen

@SaVer79

Stimmt, aber ein Fluchen und Beschimpfen ist auch schon bei mehreren Gerichten als Gerechtfertigt angesehen worden, wenn die Festnahme selbst rechtswidrig war ;-)
Nur die Beweislastanerkennung hat der Richter, der würdigt entsprechend die Beweise und Aussagen, somit hat er ein entsprechenden Spielraum

;-)

Nein, ein Richter, zumindest in Deutschland braucht dafür Beweise, in dubio pro reo bedeutet, dass wenn es keine ausreichenden Beweise gibt, sprich es Zweifel (dubio) an der Schuld gibt, keine Strafe gibt.

Nein, Beweise braucht der Richter nicht zwingend. Das Gericht muß von der Schuld des Angeklagten hinreichend überzeugt sein.

@GanMar

Und wie soll man ohne Beweismittel einen Richter von der Schuld irgendeiner Person überzeugen?

@Maro95

Mitunter haben schon Indizien genügt - besonders dann, wenn nichts Entlastendes gefunden werden konnte.

@GanMar

Noch mal zum Verständnis: Alles, was in einem Strafprozess zur Urteilsfindung der Richter eingebracht wird, sind Beweismittel. Auch umgangssprachlich so genannte "Indizien" sind Beweismittel und auch in einem "Indizienprozess" werden Beweise erhoben und ausgewertet.

@Maro95

Danke für Deine Ergänzung.

Stimmt schon - Ich bin bei meinem Beitrag von der Bedeutung ausgegangen, die der Begriff "Beweis" in der Umgangssprache hat. Das unterscheidet sich ein wenig, denn viele Menschen werden wohl an den Mathematikunterricht zurückdenken und daher eine andere "Qualität" im Hinterkopf haben.

@Maro95

Wenn ein Richter behauptet, dass er von der Schuld überzeugt ist, genügt dies schon für eine Verurteilung. Diesen Beweis nennt "Anscheinsbeweis".

dubito pro reo, ein Grundsatz des deutschen Rechts, bedeutet, dass, wenn es Zweifel an der Schuld des Angeklagten gibt, man nicht verurteilt werden kann. Also ohne Beweise verurteilen, geht nicvt-zumindest in der Theorie

"zumindest in der Theorie" ist ein sehr guter Nachsatz

Leider stimmt es

Aber die Unschuld von dem Täter ist auch nicht bewießen ?

genau. Es liegen Zweifel vor, das reicht für eine Nichtverurteilung

Es kann auch aufgrund von Indizien oder Zeugenaussagen verurteilt werden.

Zeugenaussagen sind Beweismittel

Zeugenaussagen zähle ich zu Beweisen, weiß nicht ob das juristisch korrekt ist

@LiveIsFun

Ist es. Zeugenaussagen sind Personenbeweise.

"Kann ein Richter jemanden ohne jeglichen Beweis verurteilen."

Beim Urteil kommt es darauf an, was der Richter glaubt. Glauben benötigt keine Beweise. Es kann aber passieren, daß eine nächsthöhere Instanz etwas anderes glaubt.

"Und bedeutet "in dubio pro reo", dass man dem Angeklagten und nicht dem Opfer glaubt."

Wenn das Opfer vor Gericht behauptet, vom Angeklagten ermordet zu sein, ist ein Richter eher geneigt, dem diese Tat abstreitenden Angeklagten zu glauben.

Doch eigentlich sollte der Grundsatz gelten "im Zweifelsfall für den Angeklagten". Dummerweise sind allzu viele Richter dazu übergegangen, keinen Zweifel daran zu haben, daß eine prozentuale Wahrscheinlichkeit für die Schuld eines Angeklagten besteht. Das kann dann auch schon mal dazu führen, daß ein Richter meint, bei 20prozentiger Wahrscheinlichkeit der Schuld gibt es dann eben nicht 10 Jahre, sondern aufgrund der 20prozentigen Gewißheit nur 2 Jahre Knast. So wird's dann aber ganz sicher nicht in der Urteilsbegründung stehen.

Doch in gewisser Weise können auch Fehlurteile gelegentlich gerecht sein. Auch wenn jemand zu Unrecht wegen einer vermeintlichen Straftat verurteilt wird, kann ein solches Urteil immer noch als gerechte Strafe für all das andere angesehen werden, bei dem der Beschuldigte es geschafft hat, nicht erwischt zu werden.