Kann ein Gerichtsvollzieher Leuten befehlen, dass sie sich nackt ausziehen?

4 Antworten

Ein Gerichtsvollzieher wird kaum jemanden auffordern, sich nackt auszuziehen. Der Gerichsvollzieher kann aber im Rahmen einer Taschenpfändung den Schuldner am Körper auf Wertgegenstände untersuchen. Dabei muss eine männliche Person den männlichen Schulder abtasten, bzw. bei einer weiblichen Schuldnerin muss dieses von einer dritten also unbedingt von einer weiblichen Person erfolgen.

Lixit0212 
Fragesteller
 08.07.2020, 13:18

Socken ausziehen auch nicht?

wolfgang001  09.07.2020, 11:29
@Lixit0212

Es ist eigentlich unsinnig zu verlangen, dass die Socken ausgezogen werden müssen. Beim Gehen sieht man sofort, ob sich in ihnen Wertgegenstände enthalten und sonst merkt man es beim Abtasten auch.

hinnerkx  09.07.2020, 12:05
@Lixit0212

Er kann die Socken untersuchen lassen.

mary280  11.07.2020, 21:53

Nein!!!!

ja das macht er ständig :-)

hinnerkx  09.07.2020, 12:03

Genau! Er wartet förmlich auf die Gelegenheit! :D

Eine Leibesvisitation darf nur die Polizei vornehmen.

wolfgang001  07.07.2020, 14:28

Das stimmt so nicht!

Agamemnon712  07.07.2020, 14:30
@wolfgang001

Grundsätzlich stimmt das schon.

Der GV darf es sicherlich auch, wenn der Schuldner es ihm gestattet.

Die Polizei darf es, ohne vorher zu fragen.

Nein

Gruß