mündlicher mietkaufvertrag rechtens?

2 Antworten

ein mündlicher Kaufvertrag ist nicht rechtens, du kannst zwar denn Mieter des Hauses bekannt machen das sich der Vermieter ändert und geplant ist das Haus zu räumen wegen Eigenbedarf, jedoch kannst du nicht verlangen das die bis her Mieter von heute auf morgen raus müssen !!

wenn du das Haus gekauft hast erst dann hast du das rächt das Haus räumen zu lassen und ja dann musst du die Mieter wohl oder übel Kündigen ! jedoch kommt es auch da zu einigen Schwierigkeiten , wenn es Mieter sind mit Kleinkind dann kannst du bis zu 1-2jhre wahrten da es da auch wieder rechtliche Paragrafen gibt !!

des weiteren würde ich die jetzige Vermieterin ansagen lassen das die Mieter zu einem festen Termin das Haus räumen müssen !

Nun ja danke erst mal für die Antwort. Der Plan War eigentlich das ich morgen dort hin gehe und Ihnen einen befristeten Mietvertrag Bis zum 1.8 2013 ausstelle oder aber direkt die Kündigung wegen Eigenbedarf Ausstelle. Da ich auf Wunsch der Hausbesitzerin ab morgen als neuer Hausbesitzer dort auftrete, und daher ja das Recht eine Kündigung wegen Eigenbedarf auszusprechen. Naja und eben 3 Monate Kündigungsfrist ist ja normal in so einem Fall. Die einzige Angst die ich eben habe ist das die Leute zum geforderten Termin nicht raus sind und es wirklich darauf ankommen lassen. Nun will ich ehrlich gesagt am 1.8.2013 mit den nötigen Umbau und Renovierungsarbeiten Anfangen. Und wenn diese Leute schon jetzt sagen ich müsse sie rausklagen bin ich geneigt den umbau auch ohne Rücksicht auf Verluste durchzuziehen. Sprich nach den 3 Monaten Kündigungsfrist deckendurchbruch Türen und Fenster raus. Egal was da kommt.

erst mit dem offiziellen Kaufvertrag hast du das recht recht ein befristeten Mietvertrag auszustellen, dann kannst du auch machen was du willst !