Kann die IHK die Zulassung zu meiner Abschlussprüfung nachträglich entziehen?
Hallo. ich hatte letzte Woche die Schriftlichen Abschlussprüfungen meiner Ausbildung zur Bankkauffrau. Leider ist es so das ich schon seit Anfang meiner Ausbildung fehle Fehltage hatte, zum einen durch eine "Verletzung" meinem Handgelenk an dem ich nun auch in zwei Wochen operiert werde und zum anderen durch Familiäre Gründe. Dadurch habe ich auch die 10 % Richtlinie (Fehltage während der Ausbildung) überschritten. Meine Ausbilder kennen meine Situation und haben diesbezüglich nichts wegen der Zulassung gesagt, von der IHK habe ich auch nichts gehört. Nun zu meiner Frage, meine Mündliche Abschlussprüfung steht noch aus, kann die IHK die Zulassung zu den Prüfungen noch nachträglich entziehen? Meine Schmerzen am Handgelenk sind zu Stark um zu arbeiten und noch mehr Schmerzmittel gehen auch nicht mehr... Danke:)
2 Antworten
Hallo.
Wenn die IHK die Prüfung als ganzes genehmigt hat, kann sie nur durch Täuschen oder anderer Fehler Wiederrufen werden, ich pers. glaube nicht, das in der mündlichen das noch zur Sprache kommt.
Viel Glück.
Bley 1914
Ja das können die Prüfer auch noch während der mündlichen Prüfung tun und dich nicht bestehen lassen aus formalen Gründen.