Ist man wenn man sich arbeitslos meldet automatisch krankenversichert?

10 Antworten

Da Du in diesem Fall keinen Anspruch auf ALG I haben wirst, so bleibt Dir hier nur ein Antrag auf ALG II beim Jobcenter. Ab dem Tag der Antragstellung bist Du dann auch in der gesetzlichen KV versichert, wenn Deinem Antrag grundlegend stattgegeben wird.

Wenn Du derzeit arbeitsunfähig bist, so brauchst Du keine zusätzliche "Arbeitsuchend-Meldung" auf Nachweis Deiner AU. Beim Jobcenter entfällt diese zusätzliche AS-Meldung ohnehin. Da bist Du entweder auf Nachweis nicht ( weniger als 3h / Tag ) , teilweise ( mehr als 3 aber weniger als 8 ) oder ansonsten in der Einstufung voll arbeitsfähig.

Das wird eventuell in einem nachfolgenden amtsärztlichen Untersuchungsverfahren geklärt werden.

Grundlegend muss aber in Deinem Fall noch die Frage beachtet werden, ob Deine Eltern hier speziell noch unterhaltspflichtig für Dich wären und dann ggf. auch diesbezüglich finanziell leistungsfähig.

FordPrefect  01.02.2017, 13:04

Ab dem Tag der Antragstellung bist Du dann auch in der gesetzlichen KV versichert, wenn Deinem Antrag grundlegend stattgegeben wird.

Das ist in der Falllage chancenlos, da unter 25 und zuhause wohnend.

Parhalia2  02.02.2017, 09:46
@FordPrefect

Chancenlos wäre es nur dann, wenn die Eltern für den Kindesunterhalt ( sofern aktuell Anspruchsrecht darauf besteht ) auch in vollem nötigen Umfang tragen könnten. Wären die Eltern hingegen finanziell unfähig zur Zahlung des errechneten Bar-Unterhaltes, so hätte ein entsprechender Antrag auf ALG II durchaus gute Chancen.

 ( diese Konstellation hatte ich in meiner Antwort aber auch schon angedeutet )

bist du denn arbeitssuchend? sonst besteht doch auch kein anspruch auf leistungen.

wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst ist das was anderes als arbeitssuchend

wenn man deine andere frage liest ist es unwahrscheinlich das deine krankheit da überhaupt anerkannt wird. das sollte schon ein anerkannter arzt und gutachter machen.

Muss ich mich arbeitssuchend melden, um nach meinem 23 Geburtstag weiterhin krankenversichert zu sein?

Der Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen, aber die Beitragspflicht geht dann auf dich respektive deine unterhaltspflichtigen Eltern über. Wenn du arbeitsunfähig bist, ist sowieso keine Meldung nötig. Und selbst wenn, würde sie dir nichts bringen, da du keinen Anspruch auf Leistungen nach ALG1 hast. ALG2 dürfte hier aufgrund des Wohnsitzes zuhause ebenfalls entfallen, somit bleibt nur ein Antrag auf Leistungen nach SGB XII beim zuständigen Sozialamt.

Parhalia2  02.02.2017, 09:52

Wenn die Eltern finanziell nicht zur Zahlung eines ( anteiligen ) Anspruches auf Kindesunterhaltes befähigt sind, dann kann ein Antrag auf ( aufstockendes ) ALG II durchaus gute Chancen auf Bewilligung haben. Unabhängig von der Höhe des dann bewilligten ( ergänzenden ) ALG II werden dann vom JC auch die minimalen Beitragssätze des Antragstellers in die GKV eingezahlt.

eine reine Arbeitslosmeldung löst keine Zahlung von Beiträgen aus. dafür muss man Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. da du aber noch nie gearbeitet hast, bestehen auch keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitsamt - also kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.

bliebe den Anspruch auf Alg2 (Hartz4) zu prüfen. wenn du noch zu Hause bei den Eltern lebst und die bisher noch kein Hartz4 beziehen, dann wirst du auch keines bekommen. damit besteht auch keine Zahlung von Beiträgen durch das Jobcenter. zudem schreibst du selbst, dass du noch mindestens 3 Jahre dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wirst. da besteht ohnehin die Frage, ob du überhaupt grundsätzlich Anspruch auf Alg2 hättest.

da bliebe dann noch das Sozialamt um Leistungen nach SGB XII zu beantragen. aber auch hier gilt, wenn du noch bei den Eltern wohnst, hast du keine Chance drauf. wohnst du bereits in einer eigenen Wohnung, dann wäre ein Antrag zumindest eine Option.

ansonsten bleibt dir nur noch, die Beiträge selbst zu zahlen. das wären ca. 180 Euro pro Monat.

Arbeitssuchend bist du nur, wenn du auch Arbeit suchst.

Das ist nicht der Fall, wenn du aus gesundheitlichen Gründen dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst.