Kann die Bank den genehmigten und unterschriebenen Kreditvertrag doch noch zurückziehen?
Hallo ihr Lieben,
ich war gestern bei der Bank und habe einen Kreditvertrag beantragt und unterschrieben. Es wurde auch seitens von der Bank genehmigt und die Auszahlung soll spätestens morgen sein. Kann die Bank den Kredit doch noch zurücknehmen oder ist das ganze jetzt besiegelt?
Danke für eure Antworten.
6 Antworten
Sobald das OK der Bank kommt, is der Kredit genehmigt und das Geld wird aufs Konto überwiesen.
...und kann infolge später bekannt gewordener negativer Merkmale zum Schuldner auch wieder fristlos gekündigt und das Geld zurückgefordert werden!
Nur wenn Du beim Antrag falsche Angaben gemacht hast oder wichtige Bonitätsmerkmale verschwiegen hast. Falls die Bank den Rückzieher nicht mit Vertragsverstößen begründen kann, hast Du einen Vertrauensschutz. Du könntest somit die Bank dann sogar auf Schadensersatz verklagen. z.B. wenn Du den Kredit für einen Autokauf benötigst und der KfZ-Händler nun wegen des geplatzten Kaufvertrages mit Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns an Dich herantritt. Das will die Bank sicherlich vermeiden.
Die Bank kann bis zu deren Annahme Ihres unterschriebenen Antrags die Zusage zurücknehmen. Sie kann auch einen zustandegekommenen Vertag jederzeit widerrufen, falls ihr negative Hinweise hinsichtlich Ihrer Bonität oder falsche Angaben Ihrerseits später bekannt werden.
genau DH
wurde er mündlich oder schriftlich genehmigt?
sicher nicht unerheblich. wenn die bank nur sagt der der kredit in ordnung geht und das dann nicht passiert wird es dir schwerfallen das zu beweisen. die bank kann dann aber sagen das es keinen vertrag gibt der genehmigt wurde.
Die Bank kann bis zu deren Annahme Ihres unterschriebenen Antrags die Zusage zurücknehmen. Sie kann auch einen zustandegekommenen Vertag jederzeit widerrufen, falls ihr negative Hinweise hinsichtlich Ihrer Bonität oder falsche Angaben Ihrerseits später bekannt werden. Worauf Ihre anderslautenden Gedanken gründen, möge Ihr wohlgehütetes Geheimnis bleiben!
Ja, wenn man die mündliche Zusage beweisen kann, ist es tatsächlich unerheblich. Da man diesen Beweis aber i.d.R. fast nie erbringen kann, ist die Rückfrage nach der Schriftform durchaus berechtigt.
Bei Krediten ist nichts sicher. Sie kann ihn auch während der Laufzeit kündigen.
Wieso macht man dann einen Vertrag?? Vertrag kommt von Vertragen. Völlig willkürlich kann die Bank nicht handeln. Wenn der Kunde den Vertrag bedient, kann die Bank selbstverständlich nicht einfach so kündigen. Da müsste der Kunde schon Insolvenz anmelden oder ähnliche erhebliche Verschlechterungen der Bonität eintreten. Aber auch dieser Kündigungsgrund müsste im Vertrag festgehalten sein.
unerheblich!