Heizkosten Abrechnung was ist das für ein Prinzip? (50%qm + 50% Wärmezähler)

5 Antworten

Gemäß Heizkostenverordnung sind Heizkosten nach gemessenem Verbrauch abzurechnen. Ein Anteil der Gesamtheizkosten aber nach Wohnfläche (30 bis 50%), Der gewählte Maßstab ist im Mietvertrag zu vereinbaren. Das Ergebnis ist, dass der sparsame Mieter gegenüber dem der unmäßig heizt, im Nachteil ist, da er für diesen mit zahlt. Wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, sind die Gesamt-Kosten um 15% zu kürzen

Vorteilhaft oder Nachteilhaft kann hier (leider) NICHT die entscheidende Frage sein. Die Aufteilung der Kosten in Grund- und Verbrauchskosten ist in § 7, Absatz 1, der Heizkostenverordnung geregelt. Eine Abrechnung der Heizkosten zu 100 % nach dem gemessenen verbrauch entspricht NICHT der Heizkostenverordnung !!!

Der Kostenanteil, der nicht durch die Nutzer beeinflusst werden kann, wurde seinerzeit aus Fachkreisen mit 25 % bis 30 % angegeben. Um darüber hinaus noch eventuelle weitere Unwägbarkeiten abdecken zu können, hat der Verordnungsgeber in § 7, Absatz 1, der Heizkostenverordnung dem Gebäudeeigentümer eine Spanne von 30 % bis 50 % für die Festkostenumlage (nach Quadratmetern) eingeräumt.

Der Betrieb einer Zentralheizung verursacht auch dann Kosten, wenn wenig oder gar keine Wärme über die Heizkörper entnommen wird. Zu diesen vom tatsächlichen Verbrauch unabhängigen Kosten zählen beispielsweise die Kessel-, Rohrleitungs- und Abgasverluste, die Aufwendungen für den Betriebsstrom, Wartung, Reinigung, Immissionsmessung und so weiter. Man kann auch sagen, dass, wie auch bei der Stromversorgung, Bereitstellungskosten anfallen --> Grundkosten umlage nach Quadratmetern.

Die Erklärung deines Vermieters ist richtig. Die Schlussfolgerung im 2. Absatz kann man so nicht stehen lassen denn a) käme es auf die Größe der Vergleichswohnung an und b) bei der Hälfte wo es auf die qm ankommt ist die Frage wie alle Mieter heizen weil ja die Hälfte des Gesamtverbrauchs so umgelegt wird. Deswegen kann man auch nicht sagen was Vor- oder Nachteil wäre.

Oder so: Wenn du mehr Heizenergie verbrauchst als der Durchschnitt im Haus dann ist die gegenwärtige Methode für dich besser, wenn du weniger verbrauchst als der Durchschnitt dann wäre 100 % Wärmezähler für dich besser.

Ich heize wenig, wohne im einen Haus wo 95% menschen über 60-70 sind die natürlich viel viel viel mehr heizen alsich, ok dann werde mich jetzt nicht mehr so doll zurückhalten ;) (hab am tag alle heizkörper durchgehend aus, wenn ich nachhause komme dann drehe ich nur dieheizung im Wohnzimmer auf für 30 min auf 5, dann dreheich die zu)

@Polakboy

Deine Schlussfolgerung ist richtig. Nur, wenn du mehr heizt dann zahlst du über die 50 % Wärmezähler doch mehr als bisher :-)

!00% nach Verbrauch ist unzulässig. 30 bis 50%, je nach Vereinbarung, müssen gem. HKV nach Wohnfläche abgerechnet werden.

@albatros

Oh danke für den Hinweis. Wusste ich nicht. Habe das rein rechnerisch abstrakt gesehen.

die Regelung gilt im übrigen für alle Mieter im Haus, nicht nur für dich. So gesehen ist es weder ein Vorteil noch ein Nachteil.

Die Frage stellt sich nicht. Es gibt auch kein Wahlrecht für Mieter. Jeder Vermieter muss sich an die Heizkostenverordnung halten. Lies dort nach.