heizkosten abrechnung ohne meßgeräte ist das zulässig?

3 Antworten

nein - zwingend Heizkostenverordnung muss eingehalten werden. Wenn das nicht geht kann man 15% abziehen. ist auch ok, denn man hat ja geheizt.

Die Heizkosten nicht zu bezahlen, wäre etwas zuviel des Guten. Nein, der Verordnungsgeber sieht in diesem Fall vor, dass die vom Vermieter pauschal nach Quadratmetern erstellte Abrechnung vom Mieter um 15 % gekürzt werden darf: Heizkostenverordnung § 12 Kürzungsrecht, Übergangsregelungen, Absatz 1: http://www.minol.de/tl_files/Downloads/Heizkostenverordnung_2009_Langfassung.pdf

http://www.mieterbund.de/heizkostenabrechnung.html

50-70 % der Kosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden.

wie nach verbrauch wenn es doch keine Meßgeräte gibt woher dann der verbrauch?

@eklisc

Du hast doch selbst gefragt, ob das zulässig ist. Nein, ist es nicht. Wenn keine Messgeräte da sind, müssen welche installiert werden, wenn es eine zentrale Heizungs- und Warmwasseranlage ist und die genannten Ausnahmen nicht zutreffen.

Grund hierfür ist, dass die Heizkostenverordnung zwingend die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung für alle Häuser vorschreibt, die von zentralen Heizungs- und Warmwasseranlagen versorgt werden. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn die Verbrauchserfassung technisch nicht möglich und unwirtschaftlich ist, wenn Mieter den Wärmeverbrauch in ihrer Wohnung nicht beeinflussen können, in Alters- und Pflegeheimen, Studenten- und Lehrlingsheimen oder wenn im Haus eine besonders energiesparende Heizung, zum Beispiel eine Solaranlage, eingesetzt wird. In diesen Fällen können die Heizkosten in der Miete enthalten sein oder der Vermieter kann die Heizkosten nach der Wohnfläche auf die Mieter des Hauses verteilen.

@Zakalwe

also brauche ich die heizkosten nicht bezahlen??? denn die ausnahmen treffen nicht zu !