Kann der Vermieter das Entfernen von Unkraut und noch maliges Rasenmähen verlangen?

4 Antworten

in diesem Falle ist es wahrscheinlich besser auf die Forderung der Vermieterin einzugehen. Da es vermutlich nicht um einen großen Arbeitsaufwand handelt. Lohnt es sich nicht, sein Recht durchzusetzen. Unnötige Zeitverschwendung. Zumal die Vermieterin im Recht sein könnte, wenn die Gartenpflege im Mietvertrag vereinbart wurde. Daß der Garten in diesem Zustand übergeben werden muß, den er beim Einzug hatte?

Wenn die Gartenpflege per Mietvertrag auf den Mieter umgelegt wurde, so sollte der Garten/Rasen auch ordentlich hinterlassen werden. Beim Rasen mähen muss man sich natürlich nach dem Wetter richten und kann nicht bis zum letzten Tag warten. Der Garten muss, auf Wunsch des Vermieters, auch wieder in den Urzustand gebracht werden. Das bedeutet, dass der Komposthaufen entfernt werden muss. Der Mieter hat ihn vom Vormieter übernommen. So etwas muss man immer unbedingt vor dem Einzug klären was von wem stammt.

schau mal in deinen Mietvertrag was da genau drin steht. Ansonsten google doch mal bei Mieterschutzbund. Vielleicht bekommst Du dort deine Fragen beantwortet. Wünsch noch viel Glück.

Nein, natürlich nicht. Die Kaution darf nur mit fälligen Forderungen verrechnet werden, so jedenfalls der BGH.

Schaue bitte in den Mietvertrag. Dort wurde seinerzeit genau geordnet, welche Arbeiten am Garten genau und von wem (dem Mieter) und wann zu erledigen sind. Keine Vereinbarung über Unkraut zupfen, kein Unkraut zupfen. Keine Vereinbarung über Rasenmähen (Zeiten), kein Rasen mähen.

Alles eigentlich ganz einfach.