Kann der Staat jemanden den Führerschein wegnehmen wegen gesundheitlichen Problemen?

7 Antworten

Das sieht auch eher nach veräppeln aus, - nach einer Ausrede um zu vertuschen, dass jemand seine Fahrerlaubnis für längere Zeit verloren hat. Wenn hier jemand so etwas erählt, dann kommt später meist heraus, dass der Führerschein wegen Alkohol oder ähnlichen Dingen weg war.

Prinzipiell kann die Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gruünden entzogen werden. Das geht aber nicht so einrfach. Für alle Krankheiten, die dazu führen könnten, gibt es die sog. Begutachtungsrichtlinien. Hat die Führerscheinstelle Bedenken, dann fordert sie dazu auf, ein Gutachten entsprechend dieser Richtlinien erstellen zu lassen, um seine Fahreignung nachzuweisen. Fällt das Gutachten negativ aus, dann ist der Schein weg. So einfach nach Belieben jedoh geht das nicht. Das geht auch nicht auf Zuruf oder durch eine Mitteilung irgendeinen Arztes, auch nicht des sog. Amtsarztes.

Wenn der Amtsarzt denjenigen nicht in der Lage sieht, auf Grund seiner Erkrankungen, das er sich sicher im Strassenverkehr bewegen kann, kann natürlich der Führerschein eine Zeitlang stillgelegt werden, oder auch ganz entzogen werden

tsakalakos23 
Fragesteller
 24.01.2016, 13:03

Aber wenn derjenige sich im Alltag einwandfrei bewegen kann und auch Bowling spielen war, sieht das doch komisch aus oder nicht? 

TheAllisons  24.01.2016, 13:04
@tsakalakos23

Die Entscheidung liegt da ganz beim Amtsarzt, der ihn untersucht hat, aber du hast recht, das sieht ein wenig komisch aus

tsakalakos23 
Fragesteller
 24.01.2016, 13:05
@TheAllisons

Was genau meinst du mit Amtsarzt? Kann das nur ein Amtsarzt entscheiden ob er fahren kann oder nicht? 

BalTab  24.01.2016, 13:10
@tsakalakos23

Irgendjemand muss das doch begutachten. Entscheiden tut das aber nicht der AA, DER gibt nur eine Prognose ab und dazu eine Empfehlung.

In Anbetracht der Tatsache, dass ich schon öfters Leute aus dem Auto hab steigen sehen, die kaum 'laufen konnten und sich mühsam auf Krücken oder Rollator oder Einkaufswagen durch die Gegend schleppten, kling die Erklärung deines Bekannten nicht wirklich glaubhaft.

Hallo tsakalakos23,

die Antwort auf Deine Frage ist im § 11 der Fahrerlaubnisverordnung zu finden dort stehst:

Auszug aus http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem 

  1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, 
  2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung,
  3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“,
  4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Rechtsmedizin“ oder
  5. Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt, 

erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der Facharzt nach Satz 3 Nr. 1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein.

Das bedeutet auf Deine Frage, dass  der Staat die Fahrerlaubnis durchaus wieder entziehen kann, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.

Allerdings erfolgt der Entzug nicht willkürlich, sondern liegen Zweifel an der Eignung vor, wird derjenige Aufgefordert sich untersuchen zu lassen und erst wenn die Untersuchung ergibt, dass der Fahrer aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Aber wenn Dein Bekannter erzählt, ihm sei die Fahrerlaubnis nur wegen Kreutzproblemen entzogen wurde, halte ich das für ausgeschlossen.

Schöne Grüße
TheGrow

Franticek  24.01.2016, 14:17

Allerdings erfolgt der Entzug nicht willkürlich, sondern liegen Zweifel
an der Eignung vor, wird derjenige Aufgefordert sich untersuchen zu
lassen und erst wenn die Untersuchung ergibt, dass der Fahrer aus
gesundheitlichen Gründen nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Eine gute Antwort, DH. Ich wollte hier nur nochmal diesen wichtigen Abschnitt hervorheben, weil da so manche schnell darüber hinweglesen.

Nachdem was ich schon alles an Rechtsbeugungen und Rechtsbrüchen mit dieser kriminellen Justiz erlebt habe, glaube ich das unbesehen. Hier werden ja auch geistig vollkommen Gesunde in die Psychiatrie eingewiesen...

Wenn der Fahrer eingeschränkt im Fahrvermögen ist und sich nicht auf die Fahrt konzentrieren kann dann darf der Staat das bestimmt.

tsakalakos23 
Fragesteller
 24.01.2016, 12:59

Er bewegt sich im Alltag einwandfrei, vor allem spielt er gerne auch Bowling.