Führerschein kündigen ?

5 Antworten

Du hast nichts bezahlt - aber hast du schon Leistungen in Anspruch genommen? Falls ja -> hast du ein Problem.

Falls nein -> Vertragsbedingungen lesen.

Wenn du z.B. auch nur einmal für 1 Minute (weniger reicht auch schon) im Theorieunterricht gesessen bist -> hast du bereits eine Leistung in Anspruch genommen und die musst du bezahlen.

Ebenso wenn für dich Lernmaterial bestellt wurde (du hattest den Auftrag dafür mit Unterschrift auf dem Vertrag erteilt) -> du bezahlst.

Mach das mit dem Fahrlehrer ab. Da du erst 4 Tage angemeldet bist, kann es gut sein, dass er dich aus dem Vertrag ohne weiteres entlässt.

In deiner FS sollten die AGB aushängen .. dort steht drin wie es sich nach einer Kündigung verhält. 

Hast du bereits am Unterricht teilgenommen, wirst du eine anteilige Gebühr bezahlen müssen .. hast du Lehrmittel benutzt.. dann auch die. 

http://www.fahrlehrerverbaende.de/sixcms/media.php/2448/AGB_Stand_2009-07-02.1939121.pdf meist fallen 1/5 der Grundgebühr an, wenn man noch nicht begonnen hat, aber kündigt. Vielleicht handelt die Fahrschule aber kulant und du kannst so aus dem Vertrag raus.

Du hast einen Vertrag unterschrieben und damit hat die Fahrschule ein Recht auf Einhaltung dieses Vertrages. Also die zu zahlenden Gebühren.

Ob Du anschließend am theoretischen Unterricht teilnimmst oder Fahrstunden absolvierst bleibt Dir überlassen.

Lies dazu die Vertragsbedingungen. In der Regel geht das Problemlos bzw. es interessiert keinen wenn du keine Fahrstunden ausmachst oder zur Theorie gehst. Die Anmeldegebühren kriegst du aber nicht wieder ^^

Ich habe noch gar nichts bezahlt. Darum geht es mir ja.

@Shari989

Nichts bezahlt heißt aber nicht = Dienste in Anspruch genommen wie oben @diePest schreibt.

Wenn du dich bisher nur angemeldet hast ohne seit dem irgendeine Leistung in Anspruch genommen zu haben, solltest du die AGBs deiner Fahrschule durchlesen. Ansonsten oben was Pest schreibt.