Kann der Empfänger ein Einwurfeinschreiben ablehnen? Was passiert dann?

7 Antworten

Er kann ablehnen - dann bekommst du aber (falls du es mit Rückschein gesendet hast) den Bescheid incl. deines Schreibens von der Post zurück. Den Vorteil, den du dabei hast, ist die Tatsache, dass du von der Post die Ablehnung bescheinigt bekommst. Je nachdem, worum es sich handelt, ist dies dann ein Nachweis, der dir anwaltlich weiterhilft.

Ein Einwurfschreiben wird in den Briefkasten geworfen, wie soll man das dann ablehnen? Du kannst es höchstens wieder zurück zur Post bringen. Ungeöffnet.

na z.B. indem man den Briefträger abfängt und sich vor seinen Briefkasten stellt.

Man kann es ablehnen, dann geht es zurück an den Absender. Aber die Ablehnung wird ja dokumentiert (Du mußt es ja jemandem sagen und nicht einfach Deinen Briefkasten zukleben), also gilt es quasi als zugestellt, weil es ja in Deinem Verfügungsbereich war (sonst könntest Du es ja nicht ablehnen).

JA, der kunde darf jede sendung der deutschen post verweigern. einzige ausnahme ist ZustellAuftrag, dort wird die weigerung lediglich in der urkunde vermerkt und das schriftstück beim empfänger gelassen und gilt rechtlich als zugestellt. alles andere kann man verweigern. einwurfeinschreiben geht in dem fall zurück an den absender.

Nein, kann man nicht. Der Name Einwurfeinschreiben sagt es eigentlich schon. Das Schriftstück gilt demnach als zugestellt, wenn es in den Machtbereich (Briefkasten) des Empfängers gelangt. Jetzt kann man aber gegen den Inhalt des Einschreibens vorgehen (je nachdem um was es sich gehandelt hat). Infos dazu findest Du im Verwaltungszustellungsgesetz.

und wenn es den Machtbereich nicht erreicht, weil der Empfänger den Briefträger abfängt und sich den Briefkasten unzugänglich macht?