Kann der chef unser Urlaubsgeld unangemeldet kürzen oder streichen?

4 Antworten

und haben Urlaubs und Weihnachtsgeld im Tarifvertrag stehen

Kann man daraus schließen, dass auf euch ein Tarifvertrag angewendet wird? Oder lehnt sich der Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen "nur" an einen Tarifvertrag an?

In beiden Fällen hat er Urlaubs- und Weiohnachtsgeld zu zahlen: im ersten Fall, weil er über den Tarifvertrag dazu gezwungen ist, im zweiten Fall, weil er nicht einseitig den Arbeitsvertrag ändern kann (nur mit eurer Zustimmung oder über Änderungskündigung).

Trifft beides nicht zu, stellt sich die Frage, ob hier der Zwang aufgrund von "betrieblicher Übung" greift. Eine "betriebliche Übung", die der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr verweigern kann, entsteht dann, wenn er mindestens in den vergangenen drei Jahren eine freiwillige Leistung erbracht hat, ohne darauf zu verweisen, dass daraus kein rechtlicher Anspruch für den Arbeitnehmer entstehen soll (Freiwilligkeitsvorbehalt).

Das wäre zu klären.

Was einen Betriebsrat angeht: Natürlich kann man auch in einem Betrieb mit "nur" 20 Arbeitnehmern einen Betriebsrat (mit dem entsprechenden Mut und Stehvermögen) wählen!

schwobbel 
Fragesteller
 28.05.2013, 20:15

danke für deine Antwort . Ich glaube das mit der" betrieblicher Übung" kann uns sehr helfen .Habe mal alles darüber im Internet ausgedruckt. Einen Tarifvertrag gibt es für uns,den hat er mir bei der letzten Lohnerhöhung ausgedruckt wobei uns aufgefallen ist das er mal wieder einen Monat zu spät war und die Einmalzahlung "übersehen " hat (haben wir aber bekommen ) Das letztere in deiner Antwort werden wir nicht schaffen weil da nicht alle bis zum ende mitziehen werden.( : - ( Aber nochmal danke ! Ich melde mich wenn es soweit war.

Familiengerd  28.05.2013, 21:13
@schwobbel

Was sagt denn der Tarifvertrag zu Einmal- und Sonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld??

Wenn das im Tarifvertrag im für euch positiven Sinne geregelt ist, dann ist ohnehin alles okay.

Gibt es keine Regelungen dazu oder eine Öffnungsklausel, die es dem Arbeitgeber freistellt, ob er zahlen will oder nicht, dann könnt ihr nur auf euren Rechtsanspruch aufgrund einer betrieblichen Übung pochen.

Manche Arbeitgeber versuchen es mit einer "negativen" betrieblichen Übung: Nachdem Arbeitnehmer auf ihr Recht aufgrund einer betrieblichen Übung gepocht hatten, wurde weiterhin gezahlt, aber mit Freiwilligkeitsvorbehalt; als die Arbeitnehmer 3 Jahre lang diesem Freiwilligkeitsvorbehalt nicht widersprochen hatten, stellt der Arbeitgeber die Zahlungen genau deswegen schließlich ein (negative betriebliche Übung wegen dieses Vorbehaltes). Die Klagen gegen den Arbeitgeber deswegen waren erfolgreich: er muss weiterhin zahlen.

Es gibt keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Es "kann" einen mittelbaren in Verbindung mit Gleichbehandlungsgeboten geben, aber es "muss" nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urlaubsgeld

Familiengerd  24.05.2013, 21:42

Auch das "Muss" kann durchaus sein - ist es sogar oft!

Es kommt nur auf die konkreten Verhältnisse an!

BluePapillion  27.05.2013, 22:19
@Familiengerd

Kann impliziert ein muss, wenn die konkreten Verhältnisse es vorgeben.

Kann fällig werden,, wenn? gegeben ist.

Hallo Schwobbel , am Besten wendest Du Dich mal an die Handwerkskammer! Die können Dir deine Frage ganz sicher beantworten! Wie Du schreibst , habt Ihr einen Tarifvertrag ? dann hat sich der Olle auch daranzu halten! ist es vielleicht um die Firma nicht so gut bestellt? Droht eine Insolvenz? Manche Arbeitgeber versuchen ja immer ihren Ar..... auf Kosten der Belegschaft zu retten! Ihr müsst ganz schnell was unternehmen!!!

GLG und lass Dir deine Laune nicht verhageln!

schwobbel 
Fragesteller
 24.05.2013, 22:27

danke hilft mir aber nicht weiter

Ist Euer Betrieb bzw. Euer Chef im Arbeitgeberverband drin? Und Ihr (als Arbeitnehmer) in der entsprechenden Gewerkschaft? Wenn nämlich dann ein Tarifvertrag besteht, hat dieser für beide Tarifpartner (also beide Parteien) Gültigkeit. Dann kann Euer Chef nämlich nicht so ohne weiteres das Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen. Schwierig wird es nur, wenn der Chef nicht im Arbeitgeberverband ist und / oder Ihr nicht in der Gewerkschaft.