Urlaubsgeld fuer alle Mitarbeiter? kann der Chef einzelnen Mitarbeiern kein Urlaubsgeld geben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kann er das so machen?


Schlicht und einfach: Nein - das darf er nicht!

Erstens ist eine betriebliche Übung entstanden, wenn der Arbeitgeber diese freiwillige Leistung mindestens 3 Jahre erbracht hat ohne den Vorbehalt, dass daraus kein Rechtsanspruch entstehen soll; alleine der Hinweis des Arbeitgebers, dass diese Leistung freiwillig sei, reicht nicht aus.  Ferner muss diese Leistung immer in gleicher Höhe erbracht worden sein (absolut oder relativ). 

Zweitens darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer (oder Gruppen von ihnen) nur dann von einer Leistung ausschließen, die er ansonsten allgemein gewährt, wenn es dafür sachliche Gründe gibt, die einen solchen Ausschluss von der Leistung rechtfertigen können.

Die Tatsache, dass Du einer Stundenreduzierung nicht zugestimmt hast, berechtigt Deinen Arbeitgeber nicht dazu, dir das Urlaubsgeld zu verweigern.

Streichung von Urlaubsgeld nicht ohne Weiteres möglich

Gerade in wirtschaftlich schwachen oder unsicheren Zeiten versuchen Arbeitgeber von freiwilligen Zusatzleistungen zurückzutreten oder diese zu kürzen. Auf diese Weise wollen sie Personalkosten sparen. Ist das Urlaubsgeld im Tarifvertrag, in den Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertragfestgeschrieben, ist das jedoch nicht so ohne Weiteres möglich. Dann muss neu verhandelt werden.

Selbst auch wenn keine vertragliche Vereinbarung existiert, kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld unter bestimmten Voraussetzungen nicht einfach streichen. Hat der Arbeitgeber drei Jahre in Folge einen gleichbleibenden Betrag als Urlaubsgeld an seine Angestellten ohne ausdrücklichen Vorbehalt ausgezahlt, dann gilt das als so genannte Betriebliche Übung („Gewohnheitsrecht“). Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann. Er kann die Zahlung also nicht ohne Weiteres einstellen, sondern muss drei Jahre in Folge mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Sonderleistung in Zukunft eingestellt wird, zahlen. Legt aber keiner der Arbeitnehmer Widerspruch ein, gilt die betriebliche Übung als aufgehoben, und der Arbeitgeber muss kein Urlaubsgeld zahlen.

Quelle: http://www.absolventa.de/karriereguide/gehaltsbestandteile/urlaubsgeld

wenn das Urlaubsgeld nicht schriftlich im Arbeitsvertrag steht dann würde es dir auch nicht zu stehen

In dieser pauschalen Formulierung ist das falsch.

Die Verpflichtung zur Zahlung einer ansonsten freiwilligen Leistung kann auch bestehen, ohne dass diese Leistung in einem Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wurde!

Da besteht keine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers. Genauso wenig wie beim Weihnachtsgeld. Aber schau mal hier : http://www.absolventa.de/karriereguide/gehaltsbestandteile/urlaubsgeld

Schau Dir den unteren Absatz genau an.

Da besteht keine Verpflichtung seitens des Arbeitgebers.

Das ist in diesem Fall aus 2 Gründen falsch (siehe dazu meine eigene Antwort)!

Kommt darauf an woher du bist, in Österreich ist das Urlaubs und Weihnachtsgeld gesetzlich vorgeschrieben.