Darf das Urlaubsgeld beim Bafög komplett angerechnet werden?

3 Antworten

Beim Bafög gilt für das Einkommen das Zuflussprinzip. Das heißt, es ist nicht entscheidend, FÜR welchen Zeitraum oder Zeitpunkt du das Geld bekommst, sondern einzig und allein WANN.

Insofern wird auch das komplette Urlaubsgeld angerechnet, sofern die Auszahlung im Bewilligungszeitraum liegt.

Was genau wann und wie angerechnet wird, findest Du in den Unterlagen, die Du vom Bafög-Amt erhalten hast. Damit sollte man sich schon mal sehr ausführlich beschäftigen.

Grundsätzlich ist Bafög aber eine Leistung für diejenigen, die eben nicht während des Studiums, die Zeit oder die Möglichkeit haben, zu jobben. Wem das dann möglich ist, was ja ebenfalls grundsätzlich für einen erwachsenen Menschen vollkommen normal sein sollte, nämlich seinen Lebensbedarf aus eigener Kraft zu decken - der muss schon damit rechnen, das Gelder, die eine gewisse Höhe überschreiten, eben auf diese Leistungen angerechnet werden.

Nichts anderes müssen doch auch Empfänger von anderen Sozialleistungen berücksichtigen und sich eben auch das Gegenrechnen gefallen lassen....

Anders herum gesehen, sei doch einfach stolz auf Dich, dass Du einen Teil Deines Lebensunterhaltes aus eigener Kraft decken konntest. Leider verbreitet sich in der heutigen Zeit immer öfter die Ansicht, dass einem erst Geld von anderen zusteht und man solche zusätzlichen Einnahmen und das Gegenrechnen, dann als ungerecht ansieht.

Stell Dir doch einfach vor, es gäbe gar KEIN Bafög - vielleicht erdet Dich diese Sichtweise wieder.

Alles Gute wünsche ich Dir und weiterhin viel Erfolg im Studium ;-)

Ja, natürlich wird das angerechnet. Bei Bafög geht es um Einkommen und den Freibetrag im Bewilligungszeitraum. Kommst du über den Freibetrag, wird es angerechnet und mindert deinen Bafögbedarf und dann musst du zu viel erhaltenes Bafög zurückzahlen.