Kann der Arbeitgeber mich kündigen?

10 Antworten

Sag doch einfach du wolltest dir etwas zum Essen kaufen. Trotzdem klingt das alles ziemlich fadenscheinig. Der ....Leiter wird sich schon seinen Teil dabei denken. Wenn du mit irgendeiner Ausrede daherkommst, wird er sich auch noch verarscht fühlen.

Wenn er klug ist, erwähnt er gar nicht, dass er dich g gesehen hat, weil er es sowie nicht benötigt, um es gegen dich zu verwenden.

Schlimmer wäre es, wenn eine Kollegin dich gesehen hätte. Das kommt nicht gut - krank geschrieben sein und nachts ausgehen - schließlich müssen die anderen Kollegen deine Arbeit mit übernehmen. Mach die Party in Zukunft bei dir zu Hause.

Jemand, der wegen einer Hautkrankheit krank geschrieben wird, kann sich trotzdem außerhalb der eigenen 4 Wände aufhalten. Ich sehe da kein Problem.

Da du noch in der Probezeit bist, kann dir ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Der Personalmangel kommt dir vielleicht zu Gute.

Familiengerd  21.12.2019, 12:51

Das kann der Arbeitgeber immer in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses - ob mit oder ohne Probezeit (die ist alleine von Bedeutung für die Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist).

Und Gründe muss der Arbeitgeber nie angeben bei einer ordentlichen Kündigung.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, bei Krankheit auch mal das Haus zu verlassen. Um die Uhrzeit und in Begleitung von Freunden ist es aber durchaus auffällig.

Wart ihr nur irgendwo was essen oder so? Dann sag das.

Irimatm 
Fragesteller
 21.12.2019, 11:42

Kann ich auch sagen das die 2 mich begleitet haben zu irgendwas ? Eine Ausrede finden.

Koernchen79  21.12.2019, 11:46
@Irimatm

Wohin denn um die Uhrzeit? Zum Arzt wohl kaum. Du hast dir das eingebrockt, dann musst du auch mit den Konsequenzen leben.

Irimatm 
Fragesteller
 21.12.2019, 11:59
@Koernchen79

Ich musste meinen kleinen Bruder abholen von einem geburstag!! Und ich wollte nicht alleine dahin fahren da dies Stadt weiter mit der s -Bahn ist.

somi1407  21.12.2019, 11:44

Bei Krätze essen gehen? Lieber nicht!

Brauchst gar nix zu sagen. Du bist arbeitsunfähig. So steht es auf dem gelben Schein. Das heißt nicht, dass du nicht die Wohnung verlassen darfst.

Weswegen du arbeitsunfähig geschrieben bist, das geht den Arbeitgeber nix an.

Kündigen kann er dir aber trotzdem. Ich gehe davon aus, du bist in der Probezeit. Und innerhalb der Probezeit kann sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kündigen. Und zwar ohne Angabe von Gründen.

Bedeutet, der Arbeitgeber kann dir innerhalb der Probezeit immer kündigen, einfach nur so.