Krankheitstage nachholen bei Minijobs

7 Antworten

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch für Minijobber. Sie sind Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Du musst für die Dauer der Erkrankung so gestellt werden (also weiter bezahlt) als ob du deine Arbeit verrichtet hättest. Ein Nacharbeiten käme einer "unbezahlten" Freistellung gleich und widerspricht dieser gesetzlichen Vorgabe.

Also: Nein! Du musst nichts nacharbeiten!

Hatte eine kündigung bekommen 30.04.2015 war aber 3 tage da zwischen krank die unterlagen hatte alles an der kasse schon abgegeben jetzt habe ich ein schreiben bekommen das ich 1 monat arbeiten muss sonst wird es nicht ausgezahlt muss ich weiter arbeiten und es sind schon 10 tage sind schon vorbei.habe noch lkw prüfüng brauch für diesen monat auch zeit für die praktische prüfung muss ich arbeiten gehn

Nein, musst Du nicht nachholen. Dein Arbeitgeber muss den Lohn weiter bezahlen und muss der Krankenkasse deine Krankheit melden, er bekommt das Geld dann auch Rückerstattet. (Ich denke 75%) Am besten bringst Du trotzdem einen Krankenschein mit. :-)

Nein! Krank ist krank! Dein Arbeitgeber beantragt Lohnfortzahlung und gut ist! Bsp. wenn du mal eine OP hast und liegst 3 Monate im Krankenhaus-wie willst du das denn nacharbeiten? Also? Nochmal. NEIN, du brauchst die Stunden nicht nachholen:-)

Dein Arbeitgeber beantragt Lohnfortzahlung 

Woher willst du wissen, dass der ArbG die Voraussetzungen hierfür überhaupt erfüllt?

Du musst nur Deinem Arbeitgeber Deine Krankmeldung vorlegen. Nachholen musst Du nichts, sonst müsstest Du ja auch, wenn Du Urlaub hast, die Zeit vor- bzw. nacharbeiten.