1 Tag nach Krankmeldung wieder abends weg gehen?

8 Antworten

Wenn du Samstag und Sonntag nicht arbeiten musst und du NUR gestern also für Freitag krankgeschrieben warst, dann bist du für heute auch nicht mehr krank geschrieben, also kann dir den Arbeitgeber auch nicht mit Gründen für ne Abmahnung oder Kündigung kommen von wegen Blaumachen oder dergleichen.

Wenn du allerdings auch übers Wochenende krankgeschrieben bist dann solltest du zuhause bleiben.

Aber das steht ja auf dem Attest, wenn da steht...
arbeitsunfähig von: 01.04.2011
Arbeitsunfähig bis: 01.04.2011

dann ist das okay.

Was du aber nicht vergessen solltest, ist der eventuelle negative Eindruck beim Arbeitgeber. Da könnte dann die Meinung aufkommen "Ach schau her, so schlecht gings ihr dann auch nicht, dann hätte sie ja arbeiten gehen können"...was auch sein kann, ist das der Arbeitgeber danach dann neue Krankmeldungen genauer hinterfragt.
 

MelJenSue  02.04.2011, 19:20

Auch wenn man Krank geschrieben ist, kann man sein Haus verlassen (man sollte dann nur nicht Party machen gehen)...Frische Luft tut gut, sein Kind muss man trotzdem abholen, Medizin holen etc.!!!Dafür kann man dann auch keine Abmahnung bekommen...eine Krankschreibung ist schließlich kein  Beschluss, dass man an sein Bett gefesselt sein muss!

In einem Punkt hat JL 1990 jedoch recht: Falls dein Chef dich sieht, wenn du Krank geschrieben bist, könnte dein Handeln einen schlechten Eindruck bei ihm hinterlassen...

Du darfst während eine Krankheit alles tun, außer den Aktivitäten, die deine Genesung behindern. Wenn also z.B ein Fließbandarbeiter eine gbrochen Arm hat, dann kann er natürlich in der Stadt spazieren gehen, oder auch in die Kneipe oder Disco. Krankheit heiß nicht "eingesperrt zu Hause". Wenn du nicht arbeitsunfähig geschrieben bist, kannst du eh alles machen. Ich würde bei einer Krankschreibung grundsätzlich besprechen, welches Verhalten zur Genesung förderlich ist und gemacht werden sollte, z.B. Bettruhe, oder Schonung, oder kein Sport oder, oder, oder.

Wenn Du nur gestern krank geschrieben warst und am Montag wieder schaffen gehst, dann kann dir dein Arbeitgeber nichts. Er weiß ja noch nicht einmal, aus welchem Grund du krank geschrieben warst. Sollte dein heutiges Ausgehen jedoch dazu führen, dass du einen gesundheitlichen Rückschlag erleidest, dann solltest du deinem Arbeitgeber besser nicht beichten, dass du heute schon wieder feiern warst.

Naja, wenn du nicht mehr krank geschrieben bist...was sollte dagegen sprechen??? Kannst ja gestern Wetter bedingte Migräne gehabt haben...und heute bist du wieder fit! Dein Arbeitgeber kann dir da nichts, außerdem tut frische Luft gut ;o)

Nein, heute bist Du doch wieder gesund. Dein Arbeitgeber kann Dir nicht einfach so "was". Du könntes z.B. auch wegen Depressionen krank geschrieben worden sein und dann wäre Rausgehen die beste Theraphie dagegen. Der Arbeitnehmer ist wohl verpflichtet, Verhalten zu unterlassen, die den Heilungsverlauf beeinträchtigen oder schaden.