Gegenkündigung nach Kündigung in der Probezeit von Azubi?

9 Antworten

Wenn Du noch bis zum 31. Dezember in Deiner Ausbildung bleiben möchtest, solltest Du die Finger von einer jetzigen Kündigung lassen.

Während der Probezeit in der Ausbildung kann ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. Solltest Du jetzt schon Deine Kündigung zum 31.12. abgeben, wirst Du wohl morgen oder übermorgen die fristlose Kündigung vom Ausbildungsbetrieb haben und dann ist sofort Schluss.

Kündige dann, wenn Du nicht mehr hin gehen möchtest und nicht früher. Das gibt sonst ein klassisches Eigentor.

almuthraphaela 
Fragesteller
 02.12.2014, 20:42

vielen dank für die antwort =) ich habe nur sorge, dass die das nicht lesen und niemand bescheid weiss, wenn ich auf station nicht erscheine...

Hexle2  02.12.2014, 20:46
@almuthraphaela

Wie meinst Du das denn? Du sollst jetzt keine Kündigung abgeben und auch nichts sagen. Wenn Du bis Jahresende noch arbeiten möchtest, solltest Du auch erst am Jahresende kündigen.

Wenn Du Deine Kündigung dann Deinem Ausbilder/Ausbilderin gegeben hast, bist Du sofort raus. Wenn das dann jemand wissen muss, ist das Sache Deines AG und nicht Deine.

Nochmal: Wenn Du jetzt kündigst, auch wenn es erst zum Jahresende ist, wird Dein AG Dir aller Wahrscheinlichkeit nach sofort eine Gegenkündigung mit sofortiger Wirkung, also fristlos geben. Dann ist sofort Schluss. Wem willst Du dann noch etwas sagen?

almuthraphaela 
Fragesteller
 02.12.2014, 20:48
@Hexle2

supi danke

Die fristlose Kündigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie fristlos ist, also nicht zu einem bestimmten Termin ausgesprochen wird. Außerdem braucht man für die fristlose Kündigung einen wichtigen Grund, der über "das gefällt mir nicht mehr" deutlich hinausgehen muss. Ich würde an Deiner Stelle fristgerecht kündigen, in Deinem Fall wahrscheinlich zwei Wochen zum Monatsende. Das wäre auch der Ausbildungsstelle gegenüber fair. Eine fristlose Gegenkündigung aufgrund der ordentlichen Kündigung ist übrigens rechtlich ausgeschlossen.

Antitroll1234  02.12.2014, 20:27
Außerdem braucht man für die fristlose Kündigung einen wichtigen Grund,

In der Probezeit benötigt es keinen Grund, dort kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist das Berufausbildungsverhältnis gekündigt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

LeonardNeun  02.12.2014, 20:28
@Antitroll1234

Danke für den Hinweis, habe ich unten bereits kommentiert. Habe als Arbeitsrechtler offenbar deutlich zu wenig mit Azubis zu tun. :-)

Familiengerd  02.12.2014, 22:15
@LeonardNeun
Habe als Arbeitsrechtler offenbar deutlich zu wenig mit Azubis zu tun.

Ahhh ja ...

Für einen "Arbeitsrechtler" allerdings eine sehr "wachsweiche" Entschuldigung/Begründung!!

almuthraphaela 
Fragesteller
 02.12.2014, 20:32

d.h., nachdem ich die Kündigung schriftlich abgegeben habe, können die mich nicht direkt kündigen, oder?

Hexle2  02.12.2014, 20:42
@almuthraphaela
 können die mich nicht direkt kündigen, oder?

Doch, sie können. Es muss ja keine Kündigungsfrist eingehalten werden und Grund braucht es auch keinen

Die vereinbarte Probezeit ist nicht richtig. Die beträgt für Azubis einheitlich 4 Monate. Innerhalb dieser 4 Monate können beide Parteien ohne Begründung kündigen. Eine Gegenkündigung ist also vollkommen unnötig. Die Kündigung ist dann auch grundsätzlich fristlos.

Wieso sollte der Arbeitgeber dich weiter beschäftigen, wenn die Erreichung des Ausbildungsziel nicht mehr möglich ist?

Er könnte dich also höchstens bis zum 31.12. als Hilfskraft weiter beschäftigen

lenzing42  03.12.2014, 15:01

Die Probezeit während einer Ausbildung beträgt mindestens einen Monat und höchstens vier Monate.

Aufpassen: Als Arbeitnehmer hat man in der Regel auch in der Probezeit eine (verkürzte) Kündigungsfrist, schau was im Vertrag steht. Sollte das fristlose kündigen möglich sein dann musst du darauf hoffen dass sie dich weiter beschäftigen bis zum Datum. Sie können dir allerdings im Gegenzug eine fristlose Kündigung ihrerseits präsentieren

LeonardNeun  02.12.2014, 20:24

Für die fristlose Kündigung eines Auszubildenden braucht es einen Grund. Da reicht die ordentliche Kündigung des Azubis nicht.

almuthraphaela 
Fragesteller
 02.12.2014, 20:26
@LeonardNeun

nicht in der Probezeit. Da steht 'fristlos und ohne ANgabe von Gründen'

Antitroll1234  02.12.2014, 20:25
Als Arbeitnehmer hat man in der Regel auch in der Probezeit eine (verkürzte) Kündigungsfrist, schau was im Vertrag steht.

In der Probezeit der Berufsausbildung gibt es keine einzuhaltende Kündigungsfrist.

Leute meine Frage ist, ob die mich direkt danach kündigen können, nicht, ob das fristlos geht!!!

Antitroll1234  02.12.2014, 20:48

Ja das können und werden die dann wahrscheinlich auch machen.