Gegenkündigung nach Kündigung in der Probezeit von Azubi?
Hey zusammen, ich brauche euren Rat! =) Ich habe am 01.09.2014 eine Ausbildung angefangen, bei der die Probezeit 6 Monate beträgt und man währenddessen fristlos kündigen kann. Das möchte ich tun und zwar auf den 31.12.14... Ist es denn möglich, diese Kündigung jetzt schon loszuschicken, ohne, dass die mich dann direkt kündigen? Ich bin leider auf das Geld bis dahin angewiesen und kann deshalb nicht schon morgen kündigen. Wenn ich allerdings am 31. direkt kündigen mag, ist mein Arbeitgeber im Urlaub und ich muss plangemäss arbeiten... Versteht ihr, was ich meine
LG und Danke im Voraus =)
9 Antworten

Aufpassen: Als Arbeitnehmer hat man in der Regel auch in der Probezeit eine (verkürzte) Kündigungsfrist, schau was im Vertrag steht. Sollte das fristlose kündigen möglich sein dann musst du darauf hoffen dass sie dich weiter beschäftigen bis zum Datum. Sie können dir allerdings im Gegenzug eine fristlose Kündigung ihrerseits präsentieren

nicht in der Probezeit. Da steht 'fristlos und ohne ANgabe von Gründen'

Als Arbeitnehmer hat man in der Regel auch in der Probezeit eine (verkürzte) Kündigungsfrist, schau was im Vertrag steht.
In der Probezeit der Berufsausbildung gibt es keine einzuhaltende Kündigungsfrist.

Die fristlose Kündigung zeichnet sich dadurch aus, dass sie fristlos ist, also nicht zu einem bestimmten Termin ausgesprochen wird. Außerdem braucht man für die fristlose Kündigung einen wichtigen Grund, der über "das gefällt mir nicht mehr" deutlich hinausgehen muss. Ich würde an Deiner Stelle fristgerecht kündigen, in Deinem Fall wahrscheinlich zwei Wochen zum Monatsende. Das wäre auch der Ausbildungsstelle gegenüber fair. Eine fristlose Gegenkündigung aufgrund der ordentlichen Kündigung ist übrigens rechtlich ausgeschlossen.

Außerdem braucht man für die fristlose Kündigung einen wichtigen Grund,
In der Probezeit benötigt es keinen Grund, dort kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist das Berufausbildungsverhältnis gekündigt werden.

Danke für den Hinweis, habe ich unten bereits kommentiert. Habe als Arbeitsrechtler offenbar deutlich zu wenig mit Azubis zu tun. :-)

Habe als Arbeitsrechtler offenbar deutlich zu wenig mit Azubis zu tun.
Ahhh ja ...
Für einen "Arbeitsrechtler" allerdings eine sehr "wachsweiche" Entschuldigung/Begründung!!

d.h., nachdem ich die Kündigung schriftlich abgegeben habe, können die mich nicht direkt kündigen, oder?

können die mich nicht direkt kündigen, oder?
Doch, sie können. Es muss ja keine Kündigungsfrist eingehalten werden und Grund braucht es auch keinen

Wenn in deinem Berufsausbildungsvertrag eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart wurde, dann ist das nach dem Berufsbildungsgesetz nicht in Ordnung.
§ 20 BBiG : Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchsten vier Monate betragen.
Abgesehen davon ist eine Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfehlenswert, wie in anderen Antworten ja schon geschrieben wurde. Kündige nach deinen Vorstellung Ende Dezember. Damit würdest du auch bei einer viermonatigen Probezeit noch in der Frist liegen.

Wenn in deinem Berufsausbildungsvertrag eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart wurde, dann ist das nach dem Berufsbildungsgesetz nicht in Ordnung.
Der Fragesteller erwähnte irgendwo in einem Kommentar, dass es um eine Ausbildung in der Krankenpflege geht, dort gilt tatsächlich eine Probezeit nach KrPflG §13 in der Ausbildung von 6 Monaten.

Wenn ich allerdings am 31. direkt kündigen mag, ist mein Arbeitgeber im Urlaub
Da kündigst Du dann schriftlich bei dem dazu zuständigen Bevollmächtigten.

aber er ist doch im Urlaub...

Das ist gleichgültig. Entscheidend ist allein der Zugang der Kündigung, also das Gelangen der Kündigungserklärung in den Machtbereich des Empfängers. Es genügt, dass er die Kündigung lesen könnte.

aber er ist doch im Urlaub...
...da wird es wohl einen Ansprechpartner geben, der die schriftliche Kündigung entgegennimmt.

Im Zweifel den Briefkasten.

ok nochmal für die dummen: im fall nr 1 würde ich morgen schon schriftlich auf den 31.12.14 kündgen, d.h. der arbeitgeber kann mich nicht gegenkündigen??? und im fall nr 2 würde ich am 27. oder so das schreiben wegschicken und somit ist alles geklärt, weil ja der brief angekommen ist!?

d.h. der arbeitgeber kann mich nicht gegenkündigen???
Der Ausbildungsbetrieb kann dir in der Probezeit fristlos kündigen, dies wird er dann wahrscheinlich auch machen, da der Ausbildungsbetrieb keinen Sinn sieht die teure Ausbildung bis zum Ende des Jahres fortzusetzen.

Wenn Du noch bis zum 31. Dezember in Deiner Ausbildung bleiben möchtest, solltest Du die Finger von einer jetzigen Kündigung lassen.
Während der Probezeit in der Ausbildung kann ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. Solltest Du jetzt schon Deine Kündigung zum 31.12. abgeben, wirst Du wohl morgen oder übermorgen die fristlose Kündigung vom Ausbildungsbetrieb haben und dann ist sofort Schluss.
Kündige dann, wenn Du nicht mehr hin gehen möchtest und nicht früher. Das gibt sonst ein klassisches Eigentor.

vielen dank für die antwort =) ich habe nur sorge, dass die das nicht lesen und niemand bescheid weiss, wenn ich auf station nicht erscheine...

Wie meinst Du das denn? Du sollst jetzt keine Kündigung abgeben und auch nichts sagen. Wenn Du bis Jahresende noch arbeiten möchtest, solltest Du auch erst am Jahresende kündigen.
Wenn Du Deine Kündigung dann Deinem Ausbilder/Ausbilderin gegeben hast, bist Du sofort raus. Wenn das dann jemand wissen muss, ist das Sache Deines AG und nicht Deine.
Nochmal: Wenn Du jetzt kündigst, auch wenn es erst zum Jahresende ist, wird Dein AG Dir aller Wahrscheinlichkeit nach sofort eine Gegenkündigung mit sofortiger Wirkung, also fristlos geben. Dann ist sofort Schluss. Wem willst Du dann noch etwas sagen?

supi danke
Für die fristlose Kündigung eines Auszubildenden braucht es einen Grund. Da reicht die ordentliche Kündigung des Azubis nicht.