Kann das Sozialamt die Vorlage einer Nebenkostenabrechnung erzwingen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise bist Du verpflichtet, die Abrechnung unaufgefordert vorzulegen - ist bei ALG II auch so.

Kann uns das Amt bei einer solchen Situation zwingen Abrechnungen anzufordern ?

Ich denke schon.

Da das bei Euch aber so eine komische Siuation ist, braucht Ihr wohl doch einen Anwalt. Da Ihr nur geringes Einkommen habt, könnt Ihr Prozesskostenhilfe beantragen.

Oder Ihr wendet Euch mal an den Verbraucherschutz - da sitzen auch Leute, die von sowas Ahnung haben.

Noch eine Seite für Dich:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Sozialhilfe---Miete-und-Heizung-269.html

Denn das Problem scheint ja nicht beim Fragesteller / in  ( würde ja mitwirken, wenn er / sie KÖNNTE ) , sondern in der Weigerung der Kostenaufstellung seitens des Vermieters zu liegen.

Demnach 

Wenn ihr Geld vom Staat erhaltet, seid ihr auch verpflichtet, entsprechende Unterlagen vorzulegen. Die Nachzahlung kann doch höchstens für letztes und dieses Jahr sein, das kann doch nicht so teuer sein.

Vertue Dich da mal nicht. Wenn in Ableitung aus der Fragestellung evtl. pro Monat 50-100 Euro Differenz von Vorauszahlung und Realkosten entstehen würden, so reden wir für ein Jahr als Abrechnungszeitraum immerhin schon von strittigen 600 - 1200 Euro. Und DAS ist für Menschen mit Finanzen am Existenzminimum ein fetter Batzen Geld.😕

@Parhalia

Eine evtl. Nachzahlung übernimmt ja das Amt.

Und Nachzahlungen für 2011 - 2013, bei kalenderjähriger Abrechnung, wären ohnehin verfristet.

Allerdings Guthaben nicht. Und das scheint wohl eher der Hintergrund der Frage zu sein.

@anitari

Aber das Amt will ja die konkrete ( n ) Jahresendabrechnung ( en ) . Wen will das Amt dann "zwingen", wenn es an der Mithilfe des Vermieters hapert ?

Denn im Regelfall wird die ( ergänzende ) Grundsicherung direkt und komplett an den Leistungsempfänger überwiesen. Der LE muss dann selbst dafür sorgen, dass der Vermieter sein Geld erhält.

Und dann wird halt erst einmal der LE angeschrieben mit der Aufforderung der Beibringung einer Jahresendabrechnung. Was soll der LE da

@Parhalia

Aber das Amt will ja die konkrete ( n ) Jahresendabrechnung ( en ) . Wen will das Amt dann "zwingen", wenn es an der Mithilfe des Vermieters hapert ?

In so einem Fall sollte, ne müßte, der Leistungsempfänger dem Amt nachweisbar mitteilen das der Vermieter sich, trotz intensivster Bemühungen, weigert die Abrechnungen zu erstellen.

Aus der Frage:

Jetzt verlangt das Amt neueste und aktuelle Abrechnungen und Wirtschaftspläne. Wir müssten diese vom Vermieter anfordern. Es würde sich aber mit Sicherheit ein Nachforderungsbetrag aus dem vergangenen und dem jetzigen Jahr ergeben. Wir glauben, dass der Vermieter auf Grund der Mängel sich hier so verhält und nicht abrechnet.!? Rechnet er ab kommt es zwangsläufig zu einer Nachzahlungsforderung.

Mir scheint eher man will gar keine Abrechnung bekommen.

@anitari

Oder vermieterseitig keine ausstellen um sich noch zu bereichern und sich dann abzusetzen ... wäre nicht der erste Fall an vermieterseitigem Betrug. ( insbesondere bei Wohnhäusern mit vielen Mietparteien oder ganzen Wohnanlagen... )

@Parhalia

Hallo Parhalia,

nach der Betriebskostenverordnung müssen Nebenkosten in einem Mietvertrag dezidiert aufgeführt sein. Das haben wir zwischenzeitlich in Erfahrung bringen können. In unserem Mietvertrag steht nur, dass alle Nebenkosten zu übernehmen sind. Welche Kosten wir übernehmen müssen, darüber steht nichts im Mietvertrag !?

MfG  glossar

@glossar

Hallo Glossar, die detaillierte Auflistung der Nebenkosten ist in der Tat der normale Usus. Dementsprechend ist jährlich und unaufgefordert vom Vermieter eine Jahreskosten-Endabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu erstellen. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob dieses binnen einer Frist von 6 oder 12 Monaten erfolgen. In der Nebenkostenabrechnung müssen u.A.  Einzelposten wie Versicherungen für das Gebäude, Entwässerung, Abfallentsorgung, Gemeinschaftstrom, regelmässige Wartungskosten für allgemeine Betriebsanlagen des Gebäudes, ggf. Hausmeister etc. pp. aufgelistet sein. 

Im Mietvertrag selbst stehen dann regulär nur Vereinbarungen zur Nutzung der Mietsache an sich, Angaben zur Mietsache ( Wohnungsgrösse, Lage, evtl. Heizungsart / Ausstattung ), Rechte, Pflichten, Kaltmiete und ggf. Sondervereinbarungen ( z.B. Kleinreparaturklauseln , Reinigungspläne etc. ). Nebenkosten und auch Heizkosten gehen in der Regel getrennt in Abrechnung, sofern nicht von vornherein eine angemessene Kostenpauschale in Nennung eines konkreten Betrages schriftlich vereinbart wurde. Aber auf ( begründete ) Anfrage hin, besteht auch hier eine Pflicht der Erstellung einer detaillierten Aufschlüsselung sowie des Berechnungsweges. 

Und diese Formalien kann halt neben dem Mieter auch ein öffentlicher Kostenträger der Grundsicherung verlangen. Denn ein jeder beteiligter Zahler der Kosten der Unterkunft muss auch Recht und Möglichkeiten haben, insbesondere Nebenkosten und Heizkosten auf Richtigkeit und Angemessenheit hin zu überprüfen. Denn es KANN wie gesagt ja halt sein, dass ein Vermieter in den NK entweder zu hohe Abschläge verlangt, oder gar einige Kosten in unzulässiger Weise auf den Mieter umzulegen.

Hallo, ErsteSchnee, für uns sind € 500,00 schon sehr viel Geld.

MfG glossar

... wenn es keine AR gibt, kann auch ein Amt keine Kosten und Lasten übernehmen. ... wenn ein Mieter seine Rechte nicht durchsetzt, ist es doch nur gut für das Amt. ... wenn denn ein Mieter die Miete mindert, noch besser, dann sparen die doch noch mehr. Sage das alles doch einfach mittels Antrag dem Amt und gut ist. Viel Glück.

Hallo schleudermaxe, wir zahlen Nebenkosten auf Basis der uns zuletzt vorgelegten Abrechnung aus 2103. Alle vom Amt geforderten Zahlungsbelege wurden auch vorgelegt. Wir zahlen im übrigen mehr als das Amt in seinen Berechnungen berücksichtigt. Nach 2013 haben wir keine Nebenkostenabrechnungen oder Wirschaftspläne mehr erhalten. Das Amt fordert uns jetzt trotzdem auf dies nachzuholen. Wir sollen den Vermieter zur Abrechnung und zur Vorlage der Wirtschaftspläne auffordern. Wollen wir aber nicht. Es gibt gute Gründe nicht aufzufordern.
MfG glossar

wenn die aberechnung immer je jahr läuft müsst ihr nur nebenkosten für 2014 nachzahlen wenn die abrechnung für 2014 bis zum 31.12.2015 bei euch eingeht. kommt die abrechnung später muss eine nachzahlung nich tmehr geleistet werden. besteht ein guthaben ist das vom vermieter auszuzahlen.

für die zeit  vor 2014 ist das auch so. eine nachzahlung müsst ihr nicht mehr leisten, ein guthaben muss euch ausgezahlt werden

Um Euch jetzt nicht weiter zu verunsichern durch Vermutungen, so würde ich Euch gleich einen Gang zum Amt für Grundsicherung empfehlen und dort einen Gutschein für anwaltliche Erstberatung zu beantragen. Das kostet Euch dann nur ein paar Euro.