Kann das Sozialamt Aufhebungsbescheid verweigern?
Hallo Leute,
meine Situation ist die Folgende: Ich arbeite in einer Rehawerkstatt für behinderte Menschen. Durch ein Praktikum habe ich ein gutes Angebot für eine Arbeitsstelle bekommen, in der ich sogar eine Ausbildung anfangen könnte. Als Werkstattmitarbeiter bezieht man ja zusätzlich zum Lohn Grundsicherung für Kranke. Ich bin zum Sozialamt gegangen und dort sagte man mir, ich müsse meine Erwerbsfähigkeit begutachten lassen. Den Prozess habe ich durchlaufen, mit dem Ergebnis, dass meine Erwerbsfähigkeit wieder voll hergestellt ist. Die Arbeitsstelle wird vom Jobcenter für 6 Monate begleitet (subventioniert). Ich muss also ALG-II beantragen. Dies ist aber erst möglich, wenn ich vom Sozialamt einen Aufhebungsbescheid für die Leistungen nach dem SGB-XII bekomme.
Jetzt passiert aber was, was ich so nie für möglich gehalten habe. Das Sozialamt stellt diesen Bescheid einfach nicht aus!! Die Erwerbsfähigkeit liegt vor, dass geht unmissverständlich aus dem Gutachten hervor.
Anfragen und E-Mails werden nicht beantwortet, Telefonanrufe erst gar nicht entgegen genommen und zu der Sachbearbeiterin kann man nicht. Nur mit Termin! In der Sprechstunde sagten Sie mir, man könne mir nicht helfen, dass sei Sache meiner Sachbearbeiterin.
Wenn ich den ALG-II-Antrag stelle, dauert das ja auch eine Zeitlang bis dieser bearbeitet ist. Und langsam habe ich ernsthaft Sorgen, dass dann der Job weg ist. Ich meine, der Arbeitgeber hält so eine Stelle ja nicht ewig warm, obwohl ich ihn über meine Situation unterrichtet habe. Bis jetzt macht er keinen Druck. Bei meiner ersten Vorsprache meinte die Dame sogar, so einfach kann man aber nicht wieder arbeiten gehen. Was sagt man dazu? :(
Wie kann ich vorgehen? Es kann ja nicht sein, dass ich jetzt durch die Bürokratie gehindert werde, arbeiten zu gehen.
Normal ist es ja so, dass Leute vom ALG-II in die Grundsicherung für Kranke kommen. Bei mir ist es jetzt mal andersrum. Sollte doch für das Amt eigentlich gut sein.
Ich bin etwas sprachlos und wäre über ein paar Tipps dankbar.
Lg
2 Antworten
Der Weg ist ein bisschen ungewöhnlich und ich weiß nicht, ob ihr im Ablauf nicht Fehler gemacht hat. Denn in der Tat ist es so, das das Praktikum, welches zum Weg auf den ersten Arbeitsmarkt führen kann/könnte/ sollte in deinem Fall nicht vom Jobcenter finanziert wird sondern von der WfB. Deswegen verstehe ich das Prozedere in deinem Fall nicht. Wer hat das konkret bewilligt? Denn einen vom Jobcenter/ Rentenversicherung subventionierter Arbeitsplatz steht dir so jetzt erstmal gar nicht zu. Gehe noch mal auf null zurück, hole dir Termine bei deinem Sachbearbeiter und bespreche das in Ruhe. Denn da ist eindeutig was schief gelaufen. Der Rehabilitationsweg ist ein anderer als du es beschreibst !
Hey danke. Also das prozedere war definitiv das richtige. Das Jobcenter hat ja schon die Zuständigkeit bestätigt und mir auch in Aussicht gestellt, den Antrag binnen 14 tagen zu bearbeiten. Aber sie bestehen halt auf den Aufhebungsbescheid. Die Rentenversicherung hat ja die erwerbsfähigkeit bestätigt und dadurch entfällt eh die Grundlage für die Arbeit in der werkstatt. Ich bin schon sehr engagiert und bin halt frustriert, dass man mich jetzt bremst. Es ist ja eine reine formalie. Das Jobcenter ist sehr kooperativ. Das sozialamt leider nicht. Kann man denen eine frist setzen? Sie machen das ja auch immer gerne. Es geht doch um leistungseinstellung. Eigentlich zahlen die doch immer nicht gerne und müssten froh sein, wenn sie jemanden kicken könnten.
Tja, als ob ich Reden nicht versucht hätte :(
Da bin ich auch sprachlos.
Du solltest mit einer Begleitperson solange im Wartebereich sitzen bleiben, bis sich jemand kümmert.
Vergiß nicht, das Gutachten mitzunehmen - manchmal verschwinden bereits vorgelegte bzw. abgegebene Unterlagen im Nirvana.
Ich glaube du musst nur mit den Leuten sprechen und einen Termin machen. Dann sagt man dir auch, woran es harkt