Alg 1 - Rückmeldung nach Ortsabwesenheit?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Boah, da klappt bei mir schon wieder das Messer in der Tasche auf... Viele Menschen, die zwar keine Ahnung haben aber einfach mal ihren Senf dazu geben müssen. Aber und zu mal F*** halten tut auch nicht weh^^

Natürlich ist keine Rückmeldung erforderlich. Die Ortsabwesenheit ist ja nur deshalb wichtig, weil der Arbeitslose während dieser Zeit nicht vermittelt werden und keine Termine wahr nehmen kann. Sofern es danach keine Schwierigkeiten gibt, ist alles tutti :-)

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378539.pdf

Telefonisch kannst du dich ja von der ganzen Welt melden. Es ist eine unaufgeforderte PERSÖNLICHE Rückmeldung erforderlich.

Bis dahin ruht dein Anspruch.

der anspruch läuft weiter - er ruht erst wenn keine rückmeldung erfolgte.

Deshalb fragte ich nach Möglichkeit telef. über Festnetz. Diese Nummer ist dem Arbeitsamt ja auch bekannt.

Nicht mit dem Handy von irgendwo auf der Welt ....

@Leonora72

Was hindert dich denn daran, da persönlich hin zu gehen. Schon diese Frage ist verdächtig genug

zum ende der ortsabwesenheit, meldest du dich beim jc persönlich wieder an. du hast doch sicher was schriftliches über deine ortsabwesenheit bekommen - wie sonst willst du nachweisen, dass diese genehmigt wurde?

Nein. Schriftlich gibt es nichts. Dies wurde bei persönlicher Vorsprache geklärt und in meinem "Profil" eingetragen. Mit dem Vermittler auch abgesprochen. (Kenn mich mit den ganzen Themen leider noch nicht so aus, seit Jahren nie arbeitslos gewesen, war erster Urlaub bei Alg1)

@Leonora72

ortsabwesenheit ist kein urlaub. du kannst drauf bestehen dass dir das schriftlich gegeben wird. einen nachweis hast du sonst im schlimmsten fall nicht, dass dir was erlaubt wurde.

Das macht man gleich morgens einen Werktag nach dem Urlaub mit Personalausweis. Du kannst zwar anrufen, aber musst es persönlich nachholen.