Kann das Kindergeld verweigert werden?

3 Antworten

Warum sollte sie dich anlügen? Vielleicht weiß sie es einfach nicht besser. Denn ihr fehlt ja am Ende das Geld. Es wäre ja für deinen Bedarf und ist nicht dein Taschengeld. Und wenn du dort wohnst und nichts arbeitest, dann verursachst du ja auch Kosten. Die könnte sie mit den 219 Euro zumindest teilweise decken. Also zeige ihr, dass sie Kindergeld beantragen kann für dich.

https://con.arbeitsagentur.de/prod/opal/kgo-antragab18-ui/#/auswahl

Dann solltet ihr mal gemeinsam das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14 genauer ansehen bzw. auf Seite 17 mal lesen:

Bild zum Beitrag

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Für den Kindergeldanspruch deiner Mutter mußt du nur einen dieser 4 Punkte erfüllen ;-)

Die sicherste und am wenigsten aufwändige Variante für den Kindergeldanspruch ist die Meldung als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung - siehe hierzu den Punkt 2:

Das Kind wird offiziell als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder eine Bildungsmaßnahme geführt, und zwar bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder bei einem anderen Leistungsträger, der für ArbeitslosengeldII zuständig ist (zum Beispiel bei einem Jobcenter).

Gruß siola55

 - (Ausbildung und Studium, Ausbildung, Kindergeld)
siola55  01.02.2021, 07:50

Da sollte sich deine Mutti aber sputen mit dem Kindergeldantrag, da nur noch für 6 Monate rückwirkend Kindergeld nachgezahlt wird - auch diese Info findet ihr im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 26:

7 Beginn und Ende des Anspruchs auf Kindergeld

Sobald wenigstens an einem Tag eines Monats die ►Anspruchsvoraus-setzungen auf Kindergeld vorgelegen haben, besteht grundsätzlich auch der Anspruch auf Kindergeld für den ganzen Monat. Das Kindergeld kann rückwirkend nachgezahlt werden, jedoch höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Kindergeldantrags bei der Familienkasse.