Kann das Kindergeld verweigert werden?
Hallo alle zusammen. Ich bin 22 und derzeit Ausbildungssuchend. Habe auch Bewerbungen geschrieben. Ich habe meine Mutter gefragt ob sie Kindergeld kriegt und sie meinte solange ich keinen Ausbildungsplatz habe kriege ich kein Kindergeld. Ist das möglich? Ich hab den Anschein, dass meine Mutter lügt, weil ich das so eigentlich nicht kenne.
3 Antworten
Warum sollte sie dich anlügen? Vielleicht weiß sie es einfach nicht besser. Denn ihr fehlt ja am Ende das Geld. Es wäre ja für deinen Bedarf und ist nicht dein Taschengeld. Und wenn du dort wohnst und nichts arbeitest, dann verursachst du ja auch Kosten. Die könnte sie mit den 219 Euro zumindest teilweise decken. Also zeige ihr, dass sie Kindergeld beantragen kann für dich.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/opal/kgo-antragab18-ui/#/auswahl
Dann solltet ihr mal gemeinsam das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14 genauer ansehen bzw. auf Seite 17 mal lesen:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Für den Kindergeldanspruch deiner Mutter mußt du nur einen dieser 4 Punkte erfüllen ;-)
Die sicherste und am wenigsten aufwändige Variante für den Kindergeldanspruch ist die Meldung als "Ausbildungssuchend" bei deiner Berufsberatung - siehe hierzu den Punkt 2:
Das Kind wird offiziell als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder eine Bildungsmaßnahme geführt, und zwar bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit in Deutschland oder bei einem anderen Leistungsträger, der für ArbeitslosengeldII zuständig ist (zum Beispiel bei einem Jobcenter).
Gruß siola55
Da sollte sich deine Mutti aber sputen mit dem Kindergeldantrag, da nur noch für 6 Monate rückwirkend Kindergeld nachgezahlt wird - auch diese Info findet ihr im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 26:
7 Beginn und Ende des Anspruchs auf Kindergeld
Sobald wenigstens an einem Tag eines Monats die ►Anspruchsvoraus-setzungen auf Kindergeld vorgelegen haben, besteht grundsätzlich auch der Anspruch auf Kindergeld für den ganzen Monat. Das Kindergeld kann rückwirkend nachgezahlt werden, jedoch höchstens für die letzten sechs Kalendermonate vor dem Eingang des Kindergeldantrags bei der Familienkasse.
Google: Wann bekomme man Kindergeld?
oder
Wann bekommt man kein Kindergeld?
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Auf den Seiten 14 bis 17 steht alles Wichtige drin für einen Kindergeldanspruch ;-))